Die Verordnung über Reinheitskriterien für Nahrungsergänzungsmittel (Magnesium-L-Threonat-Monohydrat) (England) 2026 wurde dem Parlament vorgelegt, die spezifische Reinheitsstandards für Magnesium-L-Threonat-Monohydrat als zulässige Magnesiumquelle in Nahrungsergänzungsmitteln festlegt. Die Verordnung, die voraussichtlich am 13. August 2026 in Kraft treten wird (vorbehaltlich der Genehmigung), definiert detaillierte Zusammensetzungs- und Kontaminationsgrenzwerte, einschließlich Analysebereiche für Magnesium (7,2-8,3 %) und L-Threonat (82-91 %), zusammen mit strengen Grenzwerten für Schwermetalle wie Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber.
Entwickelt im Rahmen der Nutrition (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019, folgt der Entwurf einer öffentlichen Konsultation gemäß der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Obwohl keine signifikanten wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet werden, schafft die Maßnahme regulatorische Klarheit für Hersteller, die diese neuartige Magnesiumquelle verwenden, und gewährleistet Produktqualität und Verbrauchersicherheit auf dem englischen Markt.

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