BPOM (Indonesien) regelt Grenzwerte für Mikroorganismen in fermentierten verarbeiteten Lebensmitteln
2 Min. Lesezeit

Indonesien hat einen Schritt nach vorn bei der Regulierung verarbeiteter Lebensmittel und Getränke gemacht. Die Badan Pengawas Obat dan Makanan (BPOM) – die Behörde zur Überwachung von Lebensmitteln und Arzneimitteln bzw. die indonesische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde – hat eine Reihe von Richtlinien oder Bioregularien herausgegeben. Die neuen Vorschriften regeln nicht nur das Vorkommen von Mikroorganismen in allgemeinen verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken wie Joghurt und Kombucha, sondern gelten auch für Probiotika.

Warum war die Bioregulierung erforderlich?

In den letzten Jahren ist die Verbrauchernachfrage nach fermentierten Lebensmitteln in mehreren südostasiatischen Ländern wie Indonesien rasant gestiegen. Diese Lebensmittel enthalten Mikroorganismen – wie zum Beispiel die in Joghurt vorkommenden beliebten Laktobazillen –, die gesundheitliche Vorteile wie eine verbesserte Darmgesundheit und ein gestärktes Immunsystem bieten. Das Problem besteht darin, dass die Meisten dieser fermentierten Lebensmittel in verarbeiteter Form vermarktet werden. Verpackte Joghurts und abgefüllter Kombucha überschwemmen nach wie vor den Lebensmittelmarkt, da sie als gesund gelten; um sicherzustellen, dass diese verpackten Lebensmittel für den menschlichen Verzehr sicher sind, hat die BPOM diesen Schritt unternommen.

Welche verschiedenen Mikroorganismen sind gemäß der Verordnung zulässig?

Die Liste der zulässigen Mikroorganismen umfasst die folgenden sechzehn (16) Bakterienarten:

  • Bifidobacterium animalis
  • Bifidobacterium breve
  • Bifidobacterium lactis
  • Bifidobacterium longum
  • Lactobacillus acidophilus
  • Lactobacillus casei
  • Lactobacillus fermentum
  • Lactobacillus lactis
  • Lactobacillus paracasei
  • Lactobacillus plantarum
  • Lactobacillus reuteri
  • Lactobacillus rhamnosis
  • Leuconostoc citreum
  • Lactobacillus delbrueckii (subsp. Bulgaricus)
  • Streptococcus salivarius (subsp. Thermophilus).

Was besagt die Verordnung über biotische Produkte sonst noch?

Die BPOM hat zudem vorgeschrieben, dass verarbeitete Lebensmittel und Getränke, die diesen Standards unterliegen, am Ende ihrer Haltbarkeit die erforderliche Anzahl an lebensfähigen Bakterien aufweisen müssen. In den Produkten muss eine Gesamtzahl von Mikroorganismen von mindestens 1x106 CFU/g oder 1x106 CFU/ml des gesamten verarbeiteten Produkts enthalten sein, was durch Laboranalysen und Tests bestätigt wird.

Hersteller, die vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets Vertriebsgenehmigungen für ihre fermentierten verarbeiteten Produkte und Getränke erhalten haben, müssen sicherstellen, dass die Produkte spätestens dreißig (30) Monate nach Inkrafttreten den Vorgaben entsprechen, womit sich ein Übergangszeitraum bis zum dritten Quartal 2025 ergibt.

Produkte, die sich im Verfahren zur Erteilung einer Vertriebsgenehmigung befinden, werden weiterhin nach den geltenden Vorschriften bearbeitet, müssen jedoch die neue Vorgabe innerhalb von dreißig (30) Monaten einhalten.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es interessant ist zu beobachten, wie in Indonesien ein Boom auf dem Joghurtmarkt stattfindet und viele Verkaufsstellen in den sozialen Medien an Beliebtheit gewinnen. Da die Nachfrage nach gesünderen, das Immunsystem unterstützenden Lebensmitteln seit dem Ausbruch von COVID-19 zu einer sprunghaften Popularität von Joghurt im Land geführt hat, ist die Regulierung dieses plötzlich so beliebten Produkts durch die BPOM sowohl aus gesundheitlichen als auch aus marktbezogenen Gründen naheliegend. Stellen Sie die Einhaltung der BPOM-Anforderungen sicher, indem Sie eine sorgfältige Bewertung Ihrer Lebensmittel vornehmen. Kontaktieren Sie die Spezialisten für Lebensmittelrecht bei Freyr für regionsspezifische Compliance-Beratung. Bleiben Sie informiert! Bleiben Sie konform!

Freyr-Blog abonnieren

Datenschutzbestimmungen