Die chemische Industrie spielt eine zentrale Rolle bei der Herstellung von Petrochemikalien, Polymeren, anorganischen Grundstoffen, Spezialchemikalien und Verbraucherchemikalien in Europa. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) setzt die Chemikaliengesetzgebung der EU um, um Gesundheit, Sicherheit und die Umwelt zu schützen. Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) hilft dabei, gefährliche Chemikalien zu identifizieren, und informiert Anwender in der gesamten EU über deren Gefahren. Die Verordnung sorgt für ein gutes Verständnis der chemischen Stoffe und Gemische und erleichtert den freien Warenverkehr.
Kürzlich hat die ECHA einen Leitfaden zu den Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen für gefährliche chemische Stoffe veröffentlicht, der Lieferanten von chemischen Stoffen und Gemischen unterstützen soll. Gemäß diesem Leitfaden müssen die folgenden Lieferanten sicherstellen, dass ihre Stoffe und Gemische entsprechend der CLP-Verordnung gekennzeichnet und verpackt werden:
- Importeure von Stoffen und Gemischen
- Hersteller von Stoffen
- Vertreiber von Stoffen und Gemischen, einschließlich des Einzelhandels
- Nachgeschaltete Anwender von Gemischen und Stoffen, einschließlich Formulierern
Kennzeichnungsregeln für Stoffe und Gemische
Gemäß dem Leitfaden muss jeder Stoff oder jedes Gemisch, das als gefährlicher Stoff gemäß CLP Artikel 17 eingestuft ist, ein Etikett mit den folgenden Elementen aufweisen:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten
- Menge des Stoffes oder Gemischs
- Produktidentifikatoren
- Gefahrenpiktogramme
- Gefahrenhinweise
- Relevanter Signalwort
- Entsprechende Sicherheitshinweise
- Ein Abschnitt für zusätzliche Informationen
Für Gemische, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 45 und Anhang VIII der CLP-Verordnung fallen, muss zudem ein eindeutiger Rezepturidentifikator (UFI) auf dem Etikett angegeben, aufgedruckt oder angebracht werden.
Gemäß der CLP-Verordnung muss das Etikett in den Amtssprachen der Member States verfasst sein, in denen der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird. Lieferanten können entweder mehrsprachige Etiketten verwenden, die alle Amtssprachen der jeweiligen Länder abdecken, in denen der Stoff oder das Gemisch angeboten wird, oder für jedes Land separate Etiketten bereitstellen, die den regionalen Sprachstandards entsprechen.
Verpackungsvorschriften für Stoffe und Gemische
Die Anforderungen an die Verpackung gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische sind in Artikel 35 der CLP-Verordnung festgelegt und umfassen Folgendes:
- Die Verpackung muss so beschaffen, konstruiert und verschlossen sein, dass der Inhalt nicht entweichen kann.
- Die Materialien der Verpackung und des Verschlusses dürfen nicht durch den Inhalt beschädigt werden. Zudem dürfen sie bei Kontakt keine gefährlichen Verbindungen mit den Produkten eingehen.
- Robuste und feste Verpackung, um sicherzustellen, dass sie sich nicht lockern.
- Verpackungen müssen mit wiederverschließbaren Verschlüssen versehen sein, damit sie mehrfach geöffnet und geschlossen werden können, ohne dass Inhalt austritt.
- Die Verpackung darf keine kindlichen Anreize bieten oder die Verbraucher irreführen.
- Es dürfen keine Verpackungsdesigns verwendet werden, die Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln oder Kosmetika ähneln und Verbraucher irreführen könnten.
Für Stoffe und Gemische, die an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden, gilt:
- Verwendung eines kindergesicherten Verschlusses (CRF)
- Verwendung tastbarer Gefahrenhinweise (TWDs)
- Bereitstellung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen je nach Produkt
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die europäische chemische Industrie hervorragende Möglichkeiten für Anbieter von chemischen Stoffen und Gemischen bietet. Um den EU-Markt erfolgreich zu erschließen, ist es daher unerlässlich, alle Aspekte der Vorschriften im Rahmen der Chemikaliengesetzgebung der ECHA wie EU REACH, CLP und BPR zu verstehen. Wenden Sie sich an Freyr, um eine reibungslose regulatorische Umsetzung zu gewährleisten. Bleiben Sie informiert und auf dem Laufenden.
