FSSAI kündigt neue Kategorie für Süßwaren an
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Indien verfügt über eine reiche Tradition an Süßwaren, Snacks und herzhaften Speisen mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, Texturen und Zutaten. Traditionelle milchbasierte Süßigkeiten werden meist aus Khoya, Chhena, Zucker und anderen Zutaten wie Maida, Aromen und Farben hergestellt, z. B. Peda, Barfi, Milk Cake, Gulab Jamun, Rasgulla, Rasmalai usw. Darüber hinaus gibt es Süßigkeiten mit Getreide oder Stärke als Hauptzutat, z. B. Suji Halwa, Moong Dal Halwa, Jalebi, Boondi Laddoo, Motichoor Laddoo, Gujiya, Balusahi, Soan-papdi usw. Hinzu kommen süße Snacks wie Chikki, Gajak, Murrunda, Gudchana, die mit Jaggery, Zucker, Honig und anderen Zutaten überzogen sind.

Da von der FSSAI keine spezifischen Vorschriften vorgeschlagen wurden, gibt es zahlreiche Herausforderungen bei der Herstellung und dem Vertrieb von Süßwaren, Snacks und herzhaften Lebensmitteln. Die Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung werden häufig vernachlässigt. Darüber hinaus gibt es Probleme wie das Fehlen einer angemessenen Kategorie für Süßwaren, Snacks und herzhafte Lebensmittel, da für diese Produkte keine Standards im Rahmen der Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards vorliegen. Infolgedessen müssen solche kleinen und mittleren Lebensmittelunternehmer eine Zentrallizenz für proprietäre Lebensmittelprodukte erwerben, was kostspielig ist und zahlreiche Compliance-Anforderungen mit sich bringt. Daher hat die FSSAI eine neue Lebensmittelkategorie eingeführt, um Standardverfahren für die genannten Lebensmittelkategorien festzulegen.

Unten finden Sie eine Kurzanleitung, die die Neue Anordnung kurz erläutert.

  1. Detaillierte Kategorisierung der Lebensmittelproduktkategorie 18

  2. Wichtiger Hinweis

    Die FSSAI hat erklärt, dass die oben genannte Lebensmittelproduktkategorie (18) nicht für solche Produkte gelten sollte, deren Standards bereits von der FSSAI definiert und im Food Safety Compliance System unter der Lebensmittelproduktkategorie (01-14) erfasst wurden.

  3. Allgemeine Anforderungen für diese Vorschriften bei der Beantragung der Registrierung/Lizenz bei der FSSAI

    Der FBO sollte bei der Beantragung der Registrierung/Lizenz für die oben genannten Lebensmittelkategorien/-produkte Folgendes beachten:

  4. Lizenz- bzw. Registrierungsregeln gelten gemäß den anwendbaren Standards.
  5. Hersteller können Zusatzstoffe je nach Bedarf verwenden.
  6. Lebensmittelunternehmer müssen die in der jeweiligen Kategorie festgelegten GMP-Richtlinien befolgen.
  7. Bereits zugelassene Lebensmittelunternehmer, die unter die neue Kategorie fallen, können ihre Geschäftstätigkeit mit ihrer aktuellen Lizenz fortführen, ohne dass Änderungen erforderlich sind.
  8. Caterer, Restaurants und andere Lebensmittelbetriebe, die frische Lebensmittel anbieten, können ihre bestehende Lizenz je nach Berechtigung weiter nutzen.
  9. Grenzwerte für Schadstoffe, einschließlich Schwermetalle und Pestizidrückstände, gelten gemäß der Kategorie „Nicht genannte Lebensmittel“.
  10. Mikrobiologische Anforderungen und Standards können gemäß den Vorschriften gelten, die für das bei der Zubereitung verwendete Ausgangsprodukt festgelegt wurden. Zum Beispiel Hauptrohstoffe – Milch in milchbasierten Süßwaren und Nüsse bei der Zubereitung von Snacks.

Fazit

Um mit der Herstellung, Verarbeitung, Verpackung oder Lagerung von Lebensmitteln der Kategorie 18 für den Verzehr in Indien zu beginnen, muss der Lebensmittelunternehmer die von der FSSAI festgelegten Vorschriften einhalten. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen und die Aussetzung der Betriebslizenz.

Um weitere Einblicke in die Lebensmittelvorschriften der FSSAI zu erhalten, wenden Sie sich an einen Regulatorik-Experten, der Sie bei den Compliance-Anforderungen unterstützen kann.

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