Kohlensäurefreie Getränke auf Wasserbasis (alkoholfrei) und Standards gemäß den FSSR 2011
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Gemäß den am 26. Juli 2021 von der FSSAI erlassenen Vorschriften für nicht-kohlensäurehaltige Getränke auf Wasserbasis (alkoholfrei) mussten alle Lebensmittelunternehmer (FBOs) die geänderten Bestimmungen bis zum 1. Februar 2022 einhalten. Der Änderung zufolge beziehen sich „nicht-kohlensäurehaltige Getränke auf Wasserbasis“ (alkoholfrei) auf Getränke aus Wasser, die den Anforderungen an abgefülltes Trinkwasser oder Mineralwasser entsprechen, jedoch ohne Zusatz von Kohlendioxid. Diese müssen zudem bestimmte Inhaltsstoffe enthalten, entweder einzeln oder in Kombination.

Am 12. Januar 2023 wurde eine offizielle Mitteilung veröffentlicht, in der alle Regionaldirektoren angewiesen wurden, alle für die Kategorie der „nicht-kohlensäurehaltigen Getränke auf Wasserbasis“ ausgestellten Lizenzen sorgfältig zu überprüfen. Fälle von Nichteinhaltung sollten bis zum 31. Januar 2023 an die FSSAI-Zentrale gemeldet werden. Alle FBOs, die die Vorschriften nicht einhalten, erhalten Mängelbescheide mit der Aufforderung, entweder die notwendigen Produktänderungen vorzunehmen, um die Konformität herzustellen, oder nach Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen die Herstellung nicht konformes Produkte einzustellen.

Die Lizenzen werden überprüft, um festzustellen, ob kohlensäurefreie Getränke auf Wasserbasis unter Verwendung von Wasser hergestellt werden, das den Standards für abgepacktes Trinkwasser oder Mineralwasser als Grundlage entspricht, und ob sie die in der Verordnung aufgeführten Inhaltsstoffe einzeln oder in Kombination enthalten müssen. Darüber hinaus wird genau geprüft, dass kohlensäurefreie Getränke auf Wasserbasis das Wort „Wasser“ in keiner Weise verwenden, auch nicht in Produktnamen, Etiketten, Werbung oder anderen Darstellungsformen. Sie müssen die in den Standards für abgepacktes Trinkwasser oder Mineralwasser festgelegten Vitamin- und Mineralstoffgrenzwerte einhalten.

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