Die neuen britischen Kosmetikvorschriften vor dem Hintergrund des Brexits
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Der Brexit, der ursprünglich für den 29. März 2019 geplant war, wurde nun auf den 31. Oktober 2019 verschoben. Diese Entscheidung soll dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) mehr Zeit geben, sich über die Bedingungen des EU-Austritts des UK zu einigen.

Bislang hatten die EU-Vorschriften direkte Auswirkungen auf Kosmetikprodukte, die im UK vertrieben werden. Da das UK jedoch im Zuge des Brexits als Drittland behandelt werden soll, werden diese voraussichtlich nicht mehr im UK anwendbar sein. Einfach ausgedrückt muss das UK die für die EU-Member States geltenden Vorschriften nicht einhalten. Um den Änderungen durch den Brexit Rechnung zu tragen, wurden dem britischen Parlament daher einige neue Gesetze für Kosmetikprodukte vorgelegt.

Der Entwurf der britischen Kosmetikverordnung

Der britische Verband für Kosmetik, Toilettenartikel und Parfümerie (CTPA) hat dem britischen Parlament das britische Gesetz über kosmetische Mittel (Statutory Instrument) vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass nach dem Brexit nur sichere Kosmetikprodukte im UK vertrieben werden. Der neue Entwurf wird sich an den Vorschriften der EU orientieren, einschließlich der Liste verbotener und beschränkter Inhaltsstoffe.

Um in den britischen Kosmetikmarkt einzutreten, müssen Unternehmen eine im UK ansässige verantwortliche Person (Responsible Person, RP) benennen, die das Produkt bei der zuständigen Behörde melden muss. Um den Meldeprozess zu vereinfachen, baut das CTPA offenbar ein entsprechendes Produktmeldeportal für das UK auf, das dem Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) der EU ähnelt.

Sobald der Brexit stattfindet, müssen alle Kosmetikprodukte, die der EU über das CPNP gemeldet wurden, innerhalb von neunzig (90) Tagen dem britischen Meldesystem gemeldet werden. Nachfolgend sind die Voraussetzungen für die Meldung eines Produkts im UK aufgeführt.

  • Name und Kategorie des Kosmetikprodukts
  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person
  • Inhalt und Inhaltsstoffe des Produkts

Darüber hinaus muss das Etikett eines Kosmetikprodukts den Namen und die Anschrift der verantwortlichen Person tragen. Nach dem Brexit gelten Kosmetikprodukte, die mit einer EU-27-Adresse versehen sind und den EU-Kennzeichnungsvorschriften entsprechen, im UK für zwei Jahre als konform. Auch bei Importen muss das UK die Importbestimmungen der EU einhalten.

Branchenexperten zufolge wird die gesamte Lieferkette von Kosmetikprodukten schwer betroffen sein, wenn das UK die EU ohne Abkommen verlässt. Da sich die Vorschriften in vielen Bereichen der EU und des UK jedoch überschneiden, muss die Branche die genauen Auswirkungen des Brexits noch ermitteln, um die Compliance in beiden Regionen sicherzustellen.

Da die Kosmetikvorschriften beider Regionen noch unklar sind, wird Unternehmen, die den Markteintritt in beiden Kosmärkten (EU und UK) planen, empfohlen, regulatorische Experten mit starker lokaler Präsenz zu Rate zu ziehen, um einen regelkonformen Markteintritt zu gewährleisten. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie regelkonform. 

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