Alternativen zu Tierversuchen: ECHA veröffentlicht neuesten Bericht
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Es ist in der Branche allgemein bekannt, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) kontinuierlich alternative Methoden untersucht, die zur Gewinnung von Informationen über die intrinsischen Eigenschaften chemischer Stoffe und zur Risikobewertung eingesetzt werden. Im Anschluss an die drei vorangegangenen Berichte hat die Agentur nun ihren vierten Bericht veröffentlicht, der auf den in den Jahren 2016 und 2019 erhobenen Registrierungsdaten basiert und einen umfassenden Überblick über den Umfang alternativer Methoden und Prüfstrategien für alle in der EU registrierten Chemikalien bietet.

Das Hauptziel dieser Berichte soll darin bestehen, tierversuchsfreie Testmethoden und andere Alternativen zu fördern. Der jüngste Bericht zeigt einige Veränderungen beim Einsatz von Alternativen zu Tierversuchen auf. Das häufigste Anwendungsmuster wird wie folgt aufgeführt:

  • Querlesen (25 %)
  • Verzicht auf Daten
  • Beweiskraft
  • Vorhersage von Eigenschaften anhand strukturell ähnlicher Substanzen mithilfe von Computermodellen (QSAR)

ECHA In seinen Feststellungen wies das Gremium darauf hin, dass der Einsatz von Beweiskraft, QSAR-Modellen und Methoden zur Datenbefreiung bei der Prüfung der akuten Toxizität von Stoffen, die in Mengen zwischen 10 und 100 Tonnen pro Jahr registriert sind, ausdrücklich zugenommen habe. Für diesen Endpunkt wurden 3 % weniger experimentelle Studien herangezogen. Auch bei Stoffen mit geringem Produktionsvolumen von 1 bis 10 Tonnen pro Jahr wurden weniger experimentelle Studien durchgeführt, zugunsten von Anpassungen.

Alles in allem lässt sich angesichts des neuen Berichts feststellen, dass Alternativen zu Tierversuchen in großem Umfang zum Einsatz kommen. Dies dürfte sich positiv auf die Änderung der Anhänge der Verordnung zur Bewertung der Sicherheit von Chemikalien ( REACH ) im Jahr 2016 auswirken, in denen ausdrücklich festgelegt wurde, dass Unternehmen für bestimmte Endpunkte tierversuchsfreie Testmethoden (in vitro,in chemico) anwenden müssen. Für kontinuierliche Informationen zu bewährten Verfahren im Bereich der Zulassungsregelungen wenden Sie sich bitte an einen bewährten Partner für Zulassungsfragen.

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