Verbot von Tierversuchen für Kosmetika in Brasilien: Aktuelles Szenario
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Weltweit führen viele Länder ein Verbot von Tierversuchen ein. Brasilien ist diesen Weg ebenfalls eingeschlagen und hat frühzeitig Schritte in diese Richtung unternommen, wenn auch mit zahlreichen Änderungen im Laufe der Zeit. Seit dem Inkrafttreten des Arouca-Gesetzes im Jahr 2008, das zur Förderung innovativer tierversuchsfreier Methoden und der „Drei Rs“ (Replacement, Reduction und Refinement) beitrug, ist Brasilien nun an einem Punkt angelangt, an dem spezifische Rechtsvorschriften gegen Tierversuche im Kosmetikbereich gefordert werden. Bekanntlich haben viele Bundesstaaten in Brasilien Tierversuche für Kosmetika bereits verboten. Hinzu kommt, dass der Nationale Rat zur Kontrolle von Tierversuchen (CONCEA) im Jahr 2019 die Resolution Nr. 38/2018 erlassen hat, wonach das Töten von Tieren für Versuchszwecke im Hochschulbereich verboten ist. 

Das Gesetz 289/2015 wurde 2015 vom Landtag von Amazonas verabschiedet, um diesen grausamen und unnötigen Tierversuchen ein Ende zu setzen. Es wurde jedoch im September 2018 vom brasilianischen Verband der Kosmetik-, Körperpflege- und Parfümindustrie (ABIHPEC) angefochten. Im April 2020 entschied der brasilianische Oberste Gerichtshof, dass der Bundesstaat Amazonas berechtigt war, das Gesetz 289/2015 zu erlassen, d. h., Kosmetiktests an Tieren auf seinem Gebiet zu verbieten. Ähnliche Klagen im Rahmen einer direkten Verfassungsbeschwerde (ADI 5996) wurden von der ABIHPEC gegen das Gesetz 7.814/2017 eingereicht, das Tierversuche im Bundesstaat Rio de Janeiro verbietet.

Die Ergebnisse einer kürzlich von Datafolha in Brasilien durchgeführten Meinungsumfrage wurden von Humane Society International veröffentlicht. Demnach fordern 73 % der Bevölkerung die Verabschiedung eines strengen Gesetzes gegen Tierversuche für Kosmetika. Die im August 2019 mit einer Stichprobe von 2.094 Befragten durchgeführte Umfrage ergab, dass die Mehrheit es bevorzugt, dass Kosmetika mit einer Garantie versehen sind, dass sie nicht an Tieren getestet wurden. Zudem sollte es eine Erklärung des Unternehmens geben, in der bestätigt wird, dass Kosmetika oder neue kosmetische Inhaltsstoffe nicht an Tieren getestet werden. Der Wirtschaftsausschuss (CAE) des Senats wurde zudem mit einem Bericht befasst, der eine Änderung des Gesetzentwurfs 70/2014 vorsieht, um Tierversuche für Kosmetikprodukte und Inhaltsstoffe mit sofortiger Wirkung zu verbieten.

Die Ergebnisse der Umfrage, der Änderungsantrag und das jüngste Urteil des Obersten Gerichtshofs lassen erkennen, dass in naher Zukunft die Verabschiedung eines Gesetzes zum Verbot von Tierversuchen für Kosmetika und neue Kosmetikwirkstoffe in Brasilien möglich sein könnte. Daher müssen Hersteller, die in den brasilianischen Kosmetikmarkt eintreten, sich über die sich weiterentwickelnden Vorschriften in Bezug auf Tierversuche auf dem Laufenden halten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wenden Sie sich an einen Experten für Kosmetikrecht, um die Auswirkungen der Entscheidung auf Ihr Unternehmen zu analysieren.

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