Kosmetika und das Verbot von Tierversuchen – Wo steht die Welt?
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Tierversuche haben aufgrund ihrer Kontroversität schon immer große Aufmerksamkeit in der Branche auf sich gezogen. Seit dem letzten Jahrzehnt fordert „Cruelty Free International“ (CFI) Unternehmen weltweit dazu auf, auf Tierversuche bei Kosmetika zu verzichten, um einen einheitlichen, tierversuchsfreien globalen Markt zu schaffen. Auch wenn viele Unternehmen behaupten, tierversuchsfrei zu sein, greifen zahlreiche von ihnen nach wie vor auf Tierversuche zurück, um genaue Ergebnisse zu erzielen.

Dementsprechend unternehmen zahlreiche Länder konkrete Schritte zur Schaffung eines tierversuchsfreien Kosmetikmarktes, indem sie Tierversuche verbieten und ihre Vorschriften verschärfen. Dazu gehören unter anderem:

Australien

Im Februar 2019 verabschiedete die australische Regierung ein Gesetz, das Tierversuche für Kosmetika vollständig verbietet. Der „Industrial Chemical Bill 2017“ der australischen Regierung beinhaltet ein Verbot von Tierversuchen an kosmetischen Inhaltsstoffen zur Gewinnung relevanter Daten. Das Verbot gilt auch für kosmetische Inhaltsstoffe, die in anderen Produktbereichen verwendet werden. Es gilt jedoch nicht für medizinische Tests und Inhaltsstoffe, die bereits in der Vergangenheit getestet wurden. Die Regierung hat den Unternehmen eine Frist bis Juli 2020 gesetzt, um ihre Betriebsabläufe an die neuen Vorschriften anzupassen. In Zusammenarbeit mit der Humane Society International (HSI) hat sie zudem eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, um sicherzustellen, dass alle Kosmetika unter das Verbot fallen.

Europäische Union (EU)

Am 3. Mai 2018 verkündete die EU ein vollständiges Verbot von Tierversuchen in der Kosmetikindustrie. Den Unternehmen wird eine Frist bis zum Jahr 2023 eingeräumt, um Tierversuche für Kosmetika vollständig einzustellen. Die EU hat zudem den Verkauf aller Kosmetikprodukte verboten, die seit 2013 an Tieren getestet wurden.

Kanada

Auch Kanada hat einen Schritt in Richtung eines „cruelty-free“-Marktes unternommen. Zu diesem Zweck hat der kanadische Senat den Gesetzentwurf S-214, das „Cruelty-Free Cosmetics Act“, verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird nun zur Prüfung an das Unterhaus weitergeleitet. Dem Gesetzentwurf zufolge ist der Verkauf von Kosmetika, die auf der Grundlage von Tierversuchen entwickelt wurden, im Land strengstens verboten. Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Übergangsfrist für die Unternehmen vor, damit diese die neuen Vorschriften umsetzen können.

Ebenso setzen sich Länder weltweit zunehmend damit ab, dass Kosmetika hergestellt werden können, ohne Tieren Schaden zuzufügen. Daher suchen sie nach Alternativen zu Tierversuchen, um die Vorschriften ihrer jeweiligen Gesundheitsbehörden einzuhalten und Tierquälerei zu unterbinden. Möchten Sie in den globalen Kosmetikmarkt einsteigen? Es empfiehlt sich, einen Experten für Kosmetikrecht zu konsultieren, um die lokalen Kosmetikvorschriften zu verstehen. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Halten Sie die Vorschriften ein.

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