Globale Schwermetall-Grenzwerte für Kosmetika – Ein Überblick
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Schwermetalle sind in unserer Umwelt allgegenwärtig. In der Vergangenheit wurden schwermetallhaltige Inhaltsstoffe wie Thimerosal (Quecksilber) und Bleiacetat als Kosmetikbestandteile verwendet. Sie kamen zudem als Reaktionskatalysatoren bei der chemischen Synthese sowie bei der Herstellung von Industrieanlagen, Behältern oder Verschlüssen zum Einsatz.

Diese Schwermetalle können als Verunreinigungen (allgemein als elementare Verunreinigungen bezeichnet) in kosmetischen Rohstoffen und/oder fertigen Kosmetikprodukten vorkommen. Health Canada räumt ein, dass Schwermetallverunreinigungen in Kosmetikprodukten aufgrund der Allgegenwärtigkeit dieser Elemente unvermeidbar sind, jedoch, soweit technisch machbar, entfernt werden sollten.  

Einige Elemente wie Eisen, Zink, Kobalt usw. sind in Spurenmengen für den menschlichen Körper essenziell. Einige davon sind relativ ungiftig, wie beispielsweise Silber, Indium usw. Im Gegensatz dazu sind manche Schwermetalle für den Körper nicht essenziell und stellen unabhängig vom Expositionsweg ein Gesundheitsrisiko dar. Aufgrund ihres Bioakkumulationspotenzials stellen sie zudem eine Gefahr für die Umwelt dar. Unter den Schwermetallverunreinigungen sind Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen, Antimon und Nickel besonders giftig (krebserregend, reproduktions- bzw. entwicklungstoxisch und/oder sensibilisierend).

Daher müssen die Gehalte dieser Schwermetalle im Interesse der Verbrauchersicherheit kontrolliert werden. Diese giftigen Metalle werden in Kosmetika von verschiedenen Aufsichtsbehörden überwacht. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Grenzwerte für Schwermetalle in fertigen Kosmetika auf den wichtigsten globalen Märkten.

Tabelle: Grenzwerte für Schwermetalle in Kosmetika auf den wichtigsten globalen Märkten

SchwermetalleDeutsch (EU)GCCASEANThailandChinaIndien (BIS)*KanadaKoreaTaiwanUS FDA
Blei2 ppm10 ppm20 ppm20 ppm10 ppm20 ppm10 ppm20 ppm10 ppm20 ppm (Farbstoffe)
10 ppm (Lippenpflegeprodukte)
Cadmium0,1 ppm3 ppm5 ppm3 ppm5 ppm-3 ppm5 ppm5 ppm-
Quecksilber0,1 ppm1 ppm1 ppm1 ppm1 ppm-1 ppm1 ppm1 ppm1 ppm (Farbstoffe)
Arsen0,5 ppm3 ppm5 ppm5 ppm2 ppm2 ppm3 ppm10 ppm3 ppm3 ppm (Farbstoffe)
Antimon0,5 ppm5 ppm----5 ppm10 ppm--
Nickel10 ppm------10 ppm--
*Grenzwerte für kosmetische Farbstoffe; GCC – Golf-Kooperationsrat; ASEAN – Verband Südostasiatischer Nationen; BIS – Indisches Normungsamt

 

Derzeit werden die Grenzwerte für Schwermetalle in Kosmetika größtenteils auf der Grundlage von Werten festgelegt, die technisch vermeidbar wären. Als Beispiel können hier die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie von Health Canada festgelegten Grenzwerte angeführt werden.

Kurz gesagt: Kosmetikhersteller müssen die Grenzwerte für Schwermetalle einhalten, um ihre globale Präsenz auszubauen. Für Unterstützung bei der Einhaltung der Kosmetikvorschriften und einen reibungslosen Einstieg in den globalen Markt wenden Sie sich bitte an Freyr unter reach .

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