Am 11. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur laufende öffentliche Konsultationen zu vorgeschlagenen Aktualisierungen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) für zahlreiche chemische Stoffe im Rahmen der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP). Die Konsultationen betreffen unter anderem folgende Stoffe: 1. Kobaltbis(2-ethylhexanoat)sulfuryldifluorid 2. Kobaltdihydroxid [1], Kobalt(2+)propionat [2], Kobalt(II)-4-oxopent-2-en-2-olat [3] Chloroethan 3. Kobaltoxid Die Vorschläge umfassen neue oder überarbeitete Gefahrenklassifizierungen in Bezug auf Karzinogenität, Reproduktionstoxizität, endokrine Störungen, akute Toxizität, Haut- und Augenreizungen, Umweltgefahren, Ozongefahren, Entflammbarkeit und spezifische Zielorgan-Toxizität. Die Interessengruppen sind eingeladen, während der Konsultationsfristen, die in der Regel 60 Tage dauern und deren Fristen je nach Stoff zwischen dem 11. Mai 2026 und dem 10. Juli 2026 liegen, wissenschaftliche Stellungnahmen, Belege und relevante Gefahrenangaben einzureichen. Im Anschluss an den Konsultationsprozess wird der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) die eingereichten Beiträge prüfen und wissenschaftliche Gutachten zu den vorgeschlagenen Einstufungen verabschieden.

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