Am 22. Juni 2026 aktualisierte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) das Verzeichnis der CLH-Absichten (Classification and Labelling Intentions Until Outcome) für Methyl-4-hydroxybenzoat gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung). Die jüngste Aktualisierung behält den Status „Absicht“ für eine vorgeschlagene harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung der Substanz bei. Die CLH-Absicht wurde von Frankreich eingereicht, wobei das Dossier voraussichtlich bis zum 31. März 2027 eingereicht werden soll. Die Substanz ist gemäß der REACH-Verordnung registriert, und die vorgeschlagene harmonisierte Einstufung wurde noch nicht festgelegt. Nach der Einreichung des Dossiers durchläuft der Vorschlag das wissenschaftliche Bewertungsverfahren und die öffentliche Konsultation der ECHA, bevor er vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) geprüft wird. Die Aktualisierung spiegelt die fortlaufende Entwicklung einer harmonisierten Gefahrenklassifizierung für Methyl-4-hydroxybenzoat innerhalb der Europäischen Union wider und unterstützt einen konsistenten Ansatz zur Kommunikation chemischer Gefahren und zum regulatorischen Risikomanagement im Rahmen der CLP-Verordnung.
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