Am 22. Juni 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) das Register der Einstufungs- und Kennzeichnungsabsichten (CLH) bis zum endgültigen Ergebnis für Methyl-4-hydroxybenzoat gemäß der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) aktualisiert. Mit der jüngsten Aktualisierung behält der Stoff den Status „Absicht“ für eine vorgeschlagene harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bei. Die CLH-Absicht wurde von Frankreich eingereicht; die Einreichung des Dossiers wird bis zum 31. März 2027 erwartet. Der Stoff ist gemäß der REACH registriert, und die vorgeschlagene harmonisierte Einstufung wurde noch nicht festgelegt. Nach Einreichung des Dossiers durchläuft der Vorschlag die wissenschaftliche Bewertung ECHA sowie ein öffentliches Konsultationsverfahren, bevor er vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) geprüft wird. Die Aktualisierung spiegelt die fortlaufende Entwicklung einer harmonisierten Gefahrenklassifizierung für 4-Hydroxybenzoatmethyl innerhalb der Europäischen Union wider und unterstützt einen einheitlichen Ansatz bei der Kommunikation chemischer Gefahren sowie beim regulatorischen Risikomanagement im CLP der CLP .

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