Am 16. Juni 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihr Register der vorläufigen Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschläge (CLH) aktualisiert und damit bestätigt, dass der Vorschlag zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) für 1,3-Dioxolan (CAS-Nr. 646-06-0; EG-Nr. 211-463-5) zurückgezogen wurde. Der ursprünglich 2019 von der niederländischen zuständigen Behörde (MIDU) eingereichte Vorschlag sah vor, die bestehende harmonisierte Einstufung als „entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2“ (H225) beizubehalten und gleichzeitig auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Einstufungen für „Augenreizung der Kategorie 2“ (H319) und „Reproduktionstoxizität der Kategorie 1B“ (H360D) hinzuzufügen. Das Dossier wurde jedoch am 10. Juni 2026 zurückgezogen, noch bevor es zur öffentlichen Konsultation oder zur wissenschaftlichen Bewertung durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC) ECHAweitergeleitet wurde. Mit der Aktualisierung des Registers am 16. Juni 2026 ECHA , dass im Rahmen dieses Vorschlags keine neuen harmonisierten Gefahrenklassifizierungen verabschiedet werden und die bestehende Einstufung gemäß Anhang VI für 1,3-Dioxolan unverändert bleibt.
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