Am 16. Juni 2026 aktualisierte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihr Verzeichnis der Absichten zur Einstufung und Kennzeichnung (CLH) bis zum Ergebnis, um zu bestätigen, dass der Vorschlag für eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung (CLH) für 1,3-Dioxolan (CAS-Nr. 646-06-0; EG-Nr. 211-463-5) zurückgezogen wurde. Der Vorschlag, der ursprünglich 2019 von der niederländischen zuständigen Behörde (MIDU) eingereicht wurde, zielte darauf ab, die bestehende harmonisierte Einstufung als entzündbare Flüssigkeit der Kategorie 2 (H225) beizubehalten und gleichzeitig Einstufungen für Augenreizung der Kategorie 2 (H319) und Reproduktionstoxizität der Kategorie 1B (H360D) auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse hinzuzufügen. Das Dossier wurde jedoch am 10. Juni 2026 zurückgezogen, bevor es zur öffentlichen Konsultation oder wissenschaftlichen Bewertung durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA gelangte. Mit der Aktualisierung des Verzeichnisses am 16. Juni 2026 bestätigte die ECHA, dass im Rahmen dieses Vorschlags keine neuen harmonisierten Gefahrenklassifizierungen angenommen werden und die bestehende Einstufung für 1,3-Dioxolan gemäß Anhang VI unverändert bleibt.
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