Die europäischen Lebensmittelüberwachungsbehörden haben nach dem Nachweis von Kreatinmalat in Nahrungsergänzungsmitteln, die in mehreren Ländern vertrieben wurden, eine Meldung über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) herausgegeben. Gemäß der RASFF-Meldung 2026.6410 wurde der Inhaltsstoff bei amtlichen Kontrollen in Polen identifiziert und als Informationsmeldung für Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit einem potenziellen Risiko eingestuft. Die Meldung betrifft diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel, die Kreatinmalat enthalten – einen Inhaltsstoff, der nach EU-Recht als nicht zugelassenes Novel Food gilt. Da keine Beweise für einen nennenswerten Verzehr von Kreatinmalat innerhalb der Europäischen Union vor dem 15. Mai 1997 vorliegen, bedarf der Inhaltsstoff einer Zulassung vor dem Inverkehrbringen gemäß der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, bevor er legal vermarktet werden darf. Die betroffenen Produkte wurden in mehreren Ländern vertrieben, darunter Bulgarien, China, Estland, Griechenland, Ungarn, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal und Slowenien. Die Behörden haben Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet, darunter Produktrücknahmen in Polen und Italien, während die zuständigen Behörden weiterhin Rückrufe überwachen und Folgeuntersuchungen durchführen, um betroffene Produkte zurückzuverfolgen und nachgeschaltete Unternehmen zu informieren. Lebensmittelunternehmer, die Produkte mit Kreatinmalat in der EU vertreiben, sollten ihren Compliance-Status überprüfen, da Inhaltsstoffe, die als Novel Food eingestuft werden, vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt eine Zulassung erhalten müssen.