Biozidprodukte schützen Menschen, Tiere und Materialien vor Schadorganismen wie Bakterien. Die Biozidverordnung (BPR) zielt darauf ab, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten und das Funktionieren des Marktes für Biozidprodukte in der Europäischen Union (EU) zu verbessern.
Alle Biozidprodukte benötigen eine Zulassung, um auf den europäischen Markt gebracht zu werden. Zudem müssen die in diesem Biozidprodukt enthaltenen Wirkstoffe zuvor genehmigt worden sein. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. So werden beispielsweise Biozidprodukte mit Wirkstoffen, die im Rahmen des Überprüfungsprogramms geprüft werden, häufig auf den Markt gebracht und unterliegen bei ihrer Verwendung den nationalen Rechtsvorschriften. Ebenso dürfen Produkte, die neue Wirkstoffe enthalten, die sich derzeit in der Prüfung befinden, auf den Markt gebracht werden, sofern ihnen eine vorläufige Zulassung erteilt wurde.
Um den Herstellern von Biozidprodukten die Arbeit zu erleichtern, hat die Europäische Kommission mehrere Zulassungsverfahren eingerichtet. Die Hersteller können je nach Produkt und den Ländern, in denen sie ihre Produkte auf den Markt bringen möchten, eines dieser Verfahren wählen.
- Nationale Zulassung und gegenseitige Anerkennung: Um das Produkt nur auf einem einzigen Markt in Verkehr zu bringen, reicht die Zulassung dieses bestimmten Landes aus.
- Verlängerung der nationalen Zulassung und der gegenseitigen Anerkennung: Zur Verlängerung einer Produktzulassung kann der Zulassungsinhaber einen Antrag bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats (MSCA) stellen. Im Falle einer Zulassung im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung muss der Verlängerungsantrag bei der Referenz-MSCA und allen betroffenen MSCA eingereicht werden.
- EU-Zulassung: Eine neue Möglichkeit für Unternehmen, eine EU-weite Zulassung in einem einzigen Schritt zu beantragen.
- Vereinfachte Zulassung: Für Produkte, die bestimmte in der Verordnung festgelegte Kriterien erfüllen. Zum Beispiel ein Produkt, das keine bedenklichen Stoffe enthält.
- Zulassung eines identischen Biozidprodukts: Für Produkte, die mit einem bereits zugelassenen Biozidprodukt oder einem Biozidprodukt, dessen Zulassungsverfahren noch läuft, identisch sind.
Künftig können Hersteller von Biozidprodukten zwischen verschiedenen Zulassungsverfahren wählen, um eine schnelle Verfügbarkeit ihrer Produkte in dem EU-Raum zu gewährleisten, in dem sie diese vertreiben möchten. Um ein umfassendes Verständnis dieser Zulassungsverfahren in Europa zu erlangen, wenden Sie sich bitte an einen Experten für Zulassungsfragen unter reach .
