Health Canada hat den Entwurfsvorschlag (Notice of Proposal) PMIC-2604 veröffentlicht, der Aktualisierungen der kanadischen Tabelle der mikrobiologischen Kriterien für Lebensmittel und der Tabelle der mikrobiologischen Referenzmethoden für Lebensmittel sowie ein neues Leitliniendokument mit dem Titel „Mikrobiologische Leitlinien für Lebensmittel“ (Microbiological Guidelines for Food) vorschlägt. Der Vorschlag ist Teil der Modernisierung von Teil B der Lebensmittel- und Arzneimittelverordnung (Food and Drug Regulations, FDR) und zielt darauf ab, den Schutz der Lebensmittelsicherheit zu stärken und sich gleichzeitig an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Standards auszurichten. Interesssträger können bis zum 25. August 2026 Kommentare einreichen. Abgedeckte Produkte: Schokoladenprodukte, Kakaoerzeugnisse, Milchpulver, Säuglingsgetreide, Nüsse und Nussprodukte, Saaten und Saatgutprodukte, Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform, abgepacktes Wasser, abgepacktes Eis, Gewürze und getrocknete aromatische Kräuter. Vorgeschlagene mikrobiologische Anforderungen: Salmonella spp.: Nachweisfreiheit erforderlich in Milchpulver, Kakaoerzeugnissen, Schokoladenprodukten, Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform, Säuglingsgetreide, Nüssen und Saaten, Gewürzen sowie getrockneten aromatischen Kräutern. Cronobacter spp.: Nicht nachgewiesen in 10 g Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform unter Verwendung eines Testplans mit 30 Proben. Escherichia coli (E. coli): Weniger als 1,8 MPN/100 ml in abgepacktem Wasser und abgepacktem Eis. Health Canada schlägt außerdem vor, ISO 22964 – Mikrobiologie der Lebensmittelkette: Horizontales Verfahren zum Nachweis von Cronobacter spp. als neue Referenzmethodik aufzunehmen. Darüber hinaus führt der Leitlinienentwurf nicht-regulatorische mikrobiologische Richtwerte für die aerobe Keimzahl (Aerobic Colony Count, ACC), Coliforme, Enterobacteriaceen, die Bacillus-cereus-Gruppe, Clostridium perfringens, Pseudomonas aeruginosa und Escherichia coli ein, die für Milchpulver, Säuglingsanfangsnahrung in Pulverform, Säuglingsgetreide, Schokoladen- und Kakaoerzeugnisse, Nüsse und Saaten, abgepacktes Wasser und Eis sowie Gewürze und getrocknete Kräuter gelten. Die Überprüfung wird in zwei Phasen durchgeführt, wobei der aktuelle Vorschlag die oben genannten Produktkategorien abdeckt und eine zukünftige Phase Milchprodukte, Fisch- und Schalentiere, Obst und Gemüse, Fleischprodukte sowie verarbeitete Eiprodukte behandeln wird.

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Kanada, Mikrobiologische Kriterien, PMIC-2604, Salmonella spp., Cronobacter spp., Escherichia coli, Aerobe Gesamtkeimzahl (ACC), Koliforme.