Unterstützung bei der Zulassung von Arzneimitteln in Kolumbien

Arzneimittel
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Unterstützung bei der Zulassung von Arzneimitteln in Kolumbien – Überblick

Kolumbien ist nach Brasilien und Mexiko der drittgrößte Pharmamarkt Lateinamerikas und damit ein wichtiger Knotenpunkt für das Wachstum im Gesundheitswesen. Ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität Kolumbiens ist das allgemeine Gesundheitssystem, das eine umfassende Krankenversicherung für die Bevölkerung gewährleistet. Dieser breite Zugang zur Gesundheitsversorgung sorgt für eine starke Nachfrage nach Arzneimitteln und macht das Land zu einem attraktiven Markt für Unternehmen, die sich sowohl auf verschreibungspflichtige als auch auf OTC konzentrieren. INVIMA ist zuständig für die Zulassung, klinische Studien, GMP-Inspektionen und die Marktüberwachung von Arzneimitteln, Biologika und Impfstoffen. Der Markteintritt erfordert eine klare Zulassungsstrategie, spanischsprachige Unterlagen, einen lokalen MAH oder eine Lizenz sowie die Einhaltung der GMP-Vorschriften. Freyr bietet maßgeschneiderte Dienstleistungen an, um Zulassungsanträge zu optimieren und die Markteinführungszeit zu verkürzen.

Klassifizierung von Arzneimitteln in Kolumbien

Arzneimittel werden in Kolumbien von der Aufsichtsbehörde INVIMA anhand ihres Risikoprofils, ihres therapeutischen Nutzens und des Zulassungsverfahrens klassifiziert, wobei klare Kategorien für Arzneimittel verwendet werden.

 

Hauptklassifizierung von Arzneimitteln

Arzneimittel werden von der INVIMA in drei Risikokategorien eingeteilt:

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Hohes Risiko: Umfasst neue Wirkstoffe, Biologika oder innovative Kombinationen, die eine umfassende behördliche Prüfung erfordern.

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Mittleres Risiko: Umfasst bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Generika und ähnliche Medikamente, die für beschleunigte oder vereinfachte Zulassungsverfahren in Frage kommen können.

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Geringes Risiko: Umfasst rezeptfreie Produkte und Arzneimittel, von denen ausgeht, dass sie für Patienten nur ein minimales Risiko darstellen.

 

Es gibt außerdem ein Produktklassensystem:

  • Klasse A: Frei verkäufliche Schmerzmittel und rezeptfreie Arzneimittel.
  • Klasse B: Verschreibungspflichtige Arzneimittel, z. B. Antibiotika.
  • Klasse C: Arzneimittel, die als risikoreich gelten, z. B. Immunsuppressiva.

Dieses Klassifizierungssystem hilft der INVIMA dabei, den Umfang der behördlichen Überprüfung für jedes Produkt festzulegen, und stellt sicher, dass Arzneimittel mit höherem Risiko strengeren Bewertungsverfahren unterzogen werden, um Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten.

Zulassung und Genehmigung von Arzneimitteln

Die Zulassung eines Arzneimittels in Kolumbien setzt die Einhaltung der Vorschriften des INVIMA (Instituto Nacional de Vigilancia de Medicamentos y Alimentos), des Nationalen Instituts für Arzneimittel- und Lebensmittelaufsicht, voraus. Nachfolgend wird der gesamte Zulassungs- und Genehmigungsprozess beschrieben.

1. Betriebsgenehmigung

Vor der Einleitung des Produktregistrierungsverfahrens müssen Hersteller oder Importeure eine Betriebsgenehmigung von der INVIMA einholen. Diese Genehmigung gewährleistet die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) und ist eine Voraussetzung für die Produktregistrierung.

2. Einen kolumbianischen Rechtsvertreter bestellen

Ausländische Unternehmen müssen in Kolumbien einen gesetzlichen Vertreter benennen, der für die Kommunikation mit der INVIMA zuständig ist und den Registrierungsprozess abwickelt.

3. Das Registrierungsdossier erstellen und einreichen

Das Registrierungsdossier sollte Folgendes enthalten:

  • Technisches Produktdossier
  • Angaben zum Herstellungsprozess
  • Daten aus klinischen Studien (falls zutreffend)
  • Nachweis der Einhaltung der GMP-Vorschriften
  • Angaben zur Kennzeichnung und Verpackung

Die Unterlagen für Modul 1 müssen auf Spanisch eingereicht werden.

4. Produktklassifizierung

INVIMA stuft Arzneimittel nach ihrem Risikograd ein. Die Einstufung bestimmt die Anforderungen an die Dokumentation und die Fristen für die Zulassung.

5. Prüfung und Genehmigung

Die Dauer des Prüfungsverfahrens variiert:

  • Die Dauer des Prüfungsverfahrens für Arzneimittel beträgt etwa zwei bis drei Jahre.
  • Für Arzneimittel (Biologika und Generika) ist keine Verlängerung erforderlich.

Registrierungen sind in der Regel 5 Jahre lang gültig.

6. Nach der Zulassung

Nach Erhalt der Zulassung müssen die Hersteller die Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen einhalten, darunter die Meldung von unerwünschten Ereignissen und gegebenenfalls die Verlängerung der Zulassungen.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Arzneimittel alle behördlichen Anforderungen erfüllt, um effizient auf den kolumbianischen Markt zu gelangen.

 

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Freyr Expertise – Regulatorische und strategische Unterstützung in Kolumbien

Freyr bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der regulatorischen Angelegenheiten an, die speziell auf Kolumbien und die gesamte Latam zugeschnitten sind: 

  • Erstellung und Einreichung der Unterlagen bei der INVIMA
  • Regelmäßige Nachverfolgung und Bearbeitung von Rückfragen bis zur Produktzulassung
  • Lückenanalyse, Sanierungsplanung und Beratung zur Regulierungsstrategie
  • Unterstützung bei der Einhaltung der GMP-Vorschriften
  • Befugte Vertretung vor Ort in Kolumbien
  • Übersetzung und Validierung in Regionalsprachen
  • Kontaktpflege und Konsultationen mit der INVIMA vor der Einreichung
  • Informationen zu regulatorischen Rahmenbedingungen und strategische Beratung
  • Verwaltung von Änderungen, Standortwechseln, MAH und Zulassungsverlängerungen

 

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