Meldung gemäß Artikel 61 Absatz 3 durch ein in der EU ansässiges Pharmaunternehmen

Ein führendes Pharmaunternehmen mit Sitz in der EU musste innerhalb strenger Fristen eine Meldung gemäß Artikel 61 Absatz 3 für den britischen und den EU-Markt vornehmen. Das Projekt umfasste die Erstellung, Überprüfung und Veröffentlichung zahlreicher behördlicher Dokumente, wobei die sich ständig ändernden regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und eine lückenlose Produktverfügbarkeit sicherzustellen waren.

Freyr wurde mit end-to-end Dienstleistungen im Bereich der Veröffentlichung end-to-end beauftragt, darunter die detaillierte Veröffentlichung auf Dokumentebene, die Standardisierung von Vorlagen, Lückenanalysen, schnelle Überprüfungen der Quelldokumente, eine detaillierte Versionsverfolgung, regelmäßige Qualitätskontrollen sowie die Validierung unter Verwendung der von den Behörden empfohlenen Tools.

Die Zusammenarbeit führte zu fehlerfreien Einreichungen, einer proaktiven Problemlösung und einer verbesserten Kommunikation zwischen den Teams, wodurch die Einhaltung der Vorschriften und eine termingerechte Lieferung gewährleistet wurden.

Erfahren Sie, wie Freyrs Fachkompetenz, optimierte Prozesse und engagierte Mitarbeiter eine reibungslose Umsetzung der regulatorischen Anforderungen ermöglichten und dem Kunden halfen, die Marktzulassung effizient aufrechtzuerhalten.

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