Das Dokument skizziert die offiziellen Listen radiopharmazeutischer Substanzen, die zur Registrierung, Meldung, zum Import und zur Qualitätskontrolle auf der Grundlage klinischer Evidenz zugelassen sind. Es behandelt die rechtliche Grundlage für die Genehmigung durch die ANVISA, geltende Vorschriften, Listen von Radiopharmazeutika für den diagnostischen (Anhang I) und therapeutischen Gebrauch (Anhang II), Anforderungen an Literaturdaten zum Nachweis von Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Identifizierung nach gebräuchlichem Namen und CAS-Nummer. Es hebt frühere normative Anweisungen auf und tritt am 06. April 2026 in Kraft.

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