Indien hat eine reiche Tradition an Süßigkeiten, Snacks und herzhaften Speisen, die sich in Geschmack, Textur und Zutaten unterscheiden. Traditionelle Süßigkeiten auf Milchbasis werden hauptsächlich aus Khoya, Chhena, Zucker und anderen Zutaten wie Maida, Aromen und Farbstoffen hergestellt, z. B. Peda, Barfi, Milk Cake, Gulab Jamun, Rasgulla, Rasmalai usw. Darüber hinaus gibt es Süßigkeiten, die Getreide, Stärke oder Körner als Hauptzutat enthalten, z. B. Suji Halwa, Moong Dal Halwa, Jalebi, Boondi Laddoo, Motichoor Laddoo, Gujiya, Balusahi, Soan-papdi usw. Es gibt auch süße Snacks wie Chikki, Gajak, Murrunda, Gudchana, die mit Jaggery, Zucker, Honig und anderen Zutaten überzogen sind.
Da die FSSAI keine spezifischen Vorschriften vorgeschlagen hat, gibt es viele Herausforderungen bei der Herstellung und dem Verkauf von Süßigkeiten, Snacks und herzhaften Lebensmitteln. Die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften werden oft vernachlässigt. Darüber hinaus gibt es Probleme wie das Fehlen einer geeigneten Kategorie für Süßigkeiten, Snacks und herzhafte Lebensmittel, da für diese Produkte keine Standards gemäß den Lebensmittel-Sicherheits- und Standardvorschriften verfügbar sind. Infolgedessen müssen solche kleinen und mittleren Lebensmittelunternehmer eine zentrale Lizenz für proprietäre Lebensmittelprodukte erwerben, was kostspielig ist und zahlreiche Compliance-Anforderungen mit sich bringt. Daher hat die FSSAI eine neue Lebensmittelkategorie eingeführt, um Standardverfahren für die genannten Lebensmittelkategorien zu implementieren.
Nachfolgend finden Sie eine Kurzanleitung, die die neue Verordnung kurz erläutert
Detaillierte Kategorisierung der Lebensmittelproduktkategorie 18
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Wichtiger Hinweis
Die FSSAI erklärte, dass die oben genannte Lebensmittelproduktkategorie (18) nicht für jene Produkte gelten sollte, deren Standards bereits von der FSSAI definiert und im Food Safety Compliance System unter der Lebensmittelproduktkategorie (01-14) zugeordnet sind.
Allgemeine Anforderungen für diese Vorschriften bei der Beantragung der FSSAI-Registrierung/Lizenz
Der Lebensmittelunternehmer (FBO) sollte bei der Beantragung einer Registrierung/Lizenz für die oben genannten Lebensmittelkategorien/-produkte Folgendes beachten:
- Lizenz- und Registrierungsvorschriften gelten gemäß den anwendbaren Standards.
- Hersteller dürfen Zusatzstoffe verwenden, soweit zutreffend.
- Lebensmittelunternehmer müssen die GMP-Richtlinien befolgen, die unter der anwendbaren Kategorie festgelegt sind.
- Bereits lizenzierte Lebensmittelunternehmer, die unter die neue Kategorie fallen, können ihr Geschäft mit der aktuellen Lizenz fortführen und benötigen keine weiteren Änderungen.
- Caterer, Restaurants und andere Lebensmittelbetriebe, die frische Lebensmittel anbieten, können ihre bestehende Lizenz entsprechend ihrer Berechtigung beibehalten.
- Grenzwerte für Verunreinigungen, einschließlich Schwermetalle und Pestizidrückstände, gelten gemäß der Kategorie „Nicht näher bezeichnete Lebensmittel“.
- Mikrobiologische Anforderungen und Standards können gemäß den für das bei der Zubereitung verwendete Grundprodukt festgelegten Vorschriften gelten. Zum Beispiel: wichtige Rohstoffe – Milch in milchbasierten Süßigkeiten und Nüsse, die bei der Zubereitung von Snacks verwendet werden.
Fazit
Um mit der Herstellung/Verarbeitung, Verpackung oder Lagerung der Lebensmittelprodukte der Kategorie 18 für den Verzehr in Indien zu beginnen, muss der Lebensmittelunternehmer die von der FSSAI festgelegten Vorschriften befolgen. Die Nichteinhaltung führt zu hohen Strafen und zur Aussetzung der Lizenz Ihrer Einrichtung.
Um weitere Einblicke in die Lebensmittelvorschriften der FSSAI zu erhalten, konsultieren Sie einen Regulierungsexperten, der Sie bei den Compliance-Anforderungen unterstützen kann.
