FSSAI schreibt die Registrierung und Inspektion ausländischer Lebensmitteleinrichtungen vor. Gültig ab: 01. Juni 2022
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Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat kürzlich neue Vorschriften zur Änderung der bestehenden Lebensmittelsicherheits- und Standard-(Import-)Vorschriften von 2017 bekannt gegeben. Die Vorschriften traten am 06. November 2021 in Kraft, und alle Lebensmittelunternehmer (FBOs) müssen ab dem 01. Juni 2022 alle Vorschriften einhalten.

Die FSSAI hat ein neues Kapitel für die Registrierung und Inspektion ausländischer Lebensmittelherstellungsbetriebe aufgenommen, das Folgendes umfasst:

Registrierung ausländischer Lebensmittelproduktionsstätten

Je nach Risiko legt die FSSAI die Kategorien von Lebensmitteln fest, die für den Export nach Indien bestimmt sind. Alle ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebe, die unter die festgelegten Kategorien fallen, müssen ihre Lebensmittelprodukte bei der FSSAI registrieren, bevor sie nach Indien exportiert werden. Der Herstellungsbetrieb kann die Registrierung direkt oder über einen autorisierten Vertreter mittels „Formular 16“ beantragen, zusammen mit den in Anhang-1 angegebenen Dokumenten.

Antragsbearbeitung für die Registrierung ausländischer Lebensmittelproduktionsstätten

Nach Prüfung des Antrags kann die FSSAI zusätzliche Informationen anfordern und hierfür eine Frist von dreißig (30) Tagen setzen. Reicht der Antragsteller die zusätzlichen Informationen ein, kann die Behörde den Antrag auf Inspektion bearbeiten oder den Antrag ablehnen. Reicht der Antragsteller die erforderlichen Informationen nicht innerhalb der festgelegten Frist ein, wird der Antrag abgelehnt.

Inspektion ausländischer Lebensmittelherstellungsbetriebe

Wenn dies als notwendig erachtet wird, können die ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebe gemäß den FSSAI-Standards inspiziert werden. Die Beamten der FSSAI und des zuständigen Ministeriums/der Abteilung/Organisation/anerkannten Prüfstelle werden von der Lebensmittelbehörde zur Inspektion der ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebe benannt. Die FSSAI kann die Kosten der Inspektion festlegen, die von den ausländischen Lebensmittelherstellungsbetrieben zu tragen sind.

Erteilung der Registrierung

Wenn der Betrieb die Vorschriften der FSSAI erfüllt, wird er für zwei (2) Jahre als ausländischer Lebensmittelherstellungsbetrieb registriert. Die Registrierungsnummer wird in „Formular 17“ mitgeteilt. Entspricht der Betrieb nicht den Standards der FSSAI, wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller kann die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ergreifen und erneut die Anerkennung beantragen. Die Verlängerung der Registrierung eines ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebs muss mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ablaufdatum über Formular 16 erfolgen.

Aussetzung oder Widerruf der Registrierung

Wenn der ausländische Lebensmittelherstellungsbetrieb oder seine für den Export nach Indien bestimmten Lebensmittelprodukte nicht den FSSAI-Vorschriften entsprechen, wird deren Registrierung ausgesetzt oder annulliert.

Im Oktober 2022 erließ die FSSAI eine Anordnung, in der es heißt, dass die Registrierung ausländischer Lebensmittelherstellungsbetriebe, die unter die Lebensmittelkategorien – Milch und Milchprodukte; Fleisch und Fleischerzeugnisse einschließlich Geflügel, Fisch und deren Produkte; Eipulver; Säuglingsnahrung; und Nutrazeutika fallen, ab dem 01. Februar 2023 obligatorisch ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass alle ausländischen Lebensmittelherstellungsbetriebe die FSSAI-Vorschriften einhalten und sich bei der Behörde registrieren müssen, um ihre Lebensmittelprodukte in Indien vermarkten zu können. Mit der richtigen Strategie können Lebensmittelunternehmer (FBOs) die Schwierigkeiten im Registrierungsprozess vermeiden. Wenden Sie sich an unsere Experten bei Freyr für eine fehlerfreie Erstregistrierung Ihrer Lebensmittelbetriebe.

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