Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat ein Leitliniendokument veröffentlicht, in dem die Neukategorisierung aller Nahrungsergänzungsmittel für Sportler als Lebensmittel für besondere diätetische Zwecke (FSDU) bekannt gegeben wird. Die Leitlinie besagt, dass Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln in Indien künftig das im Jahr 2016 erlassene Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -standards einhalten müssen. Es wird auch erwähnt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Sportler keine unautorisierten Hormone, Steroide oder psychotropen Inhaltsstoffe enthalten dürfen. Darüber hinaus werden die Nahrungsergänzungsmittel auf der Grundlage ihrer Zusammensetzung aus Vitaminen, Mineralien, Aminosäuren, Probiotika usw. bewertet.
Um dem Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -standards zu entsprechen und sich daran auszurichten, müssen Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln die folgenden fünf Schritte befolgen:
1. Registrierung bei der FSSAI und Erhalt einer Lizenz
Alle Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln müssen sich bei der FSSAI registrieren und Lizenzen erhalten. Die Hersteller (sowohl inländische als auch internationale) müssen eine registrierte Niederlassung in Indien sowie lokale Kontaktdaten haben, um Anfragen der FSSAI bearbeiten zu können. Zusätzlich müssen regelmäßige Audits der Produktionsstätten gemäß den FSSAI-Richtlinien durchgeführt werden.
2. Kennzeichnung und Angaben
Hersteller müssen sicherstellen, dass die folgenden Angaben auf dem Produktetikett aufgeführt sind, gemäß FSSAI:
- „Nur für Sportler“
- Logo der Lebensmittelsicherheitsstandards

- „Empfohlen zur Anwendung nur unter ärztlicher oder diätetischer Aufsicht“
- „Das Produkt darf nicht von schwangeren, stillenden und laktierenden Frauen, Säuglingen, Kindern unter 5 Jahren oder älteren Menschen verwendet werden, es sei denn, es wird ärztlich empfohlen.“
- „Das Lebensmittel ist keine alleinige Nährstoffquelle und sollte in Verbindung mit einer nährstoffreichen Ernährung verzehrt werden“ für das speziell für Sportler zubereitete Lebensmittel
- „Das Lebensmittel sollte in Verbindung mit einem geeigneten körperlichen Trainings- oder Übungsregime verwendet werden.“
- „Nur zur oralen Einnahme“
3. Authentizität
Hersteller müssen sicherstellen, dass alle FSDU-Produkte manipulationssicher verpackt sind, um die Authentizität des Produkts zu gewährleisten. Die Verkäufer und Händler dieser Produkte müssen ebenfalls von den Herstellern überprüft werden.
4. Rückverfolgbarkeit
Hersteller müssen die vollständige Transparenz der Lieferkette des Produkts gewährleisten.
5. Verfallsdatum
Werden die Produkte online verkauft, muss das Verfallsdatum/Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich auf dem Produkt angegeben sein.
Neben den oben genannten Schritten müssen Hersteller auch regelmäßige Tests an den Produkten durchführen, mindestens zweimal jährlich, um sicherzustellen, dass das Nahrungsergänzungsmittel frei von unerwünschten Substanzen ist. Zusätzlich müssen Hersteller ein Archiv von Analysenzertifikaten (COA) führen, um diese als Referenz vorzeigen zu können, und die Kontrollmuster gemäß den Sicherheitsstandards der FSSAI aufbewahren.
Mit dem Inkrafttreten der Neukategorisierung von Nahrungsergänzungsmitteln wird Herstellern geraten, auf dem Laufenden zu bleiben und die FSSAI-Vorschriften einzuhalten. Die Nichteinhaltung der produktbezogenen Vorschriften kann zu einer Nichtkonformität führen. Bleiben Sie informiert. Halten Sie sich daran.