„Das österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, das auch für Klimaschutz und Umwelt zuständig ist, hat die Bekanntmachung 2025/0762/AT veröffentlicht, in der Änderungen an den Zertifizierungsrichtlinien für verarbeitete Lebensmittel vorgeschlagen werden. Interessierte sind eingeladen, bis zum 18. März 2026 Stellungnahmen einzureichen.“
Zu den wichtigsten Änderungsvorschlägen gehören:
1. Vorschriften zu Zutaten und Zusatzstoffen:
Einführung einer formellen Definition für „Zucker“.
Die Verwendung von aus Melasse gewonnenem Zucker ist zulässig, sofern dieser 3,5 % des Gesamtzuckergehalts im Endprodukt nicht überschreitet.
Die Verwendung von Konservierungsstoffen, Farbstoffen und Aromastoffen ist verboten.
2. Quality Requirements for Sugar:
Microbiological criteria: Total plate count < 200 CFU/g; Yeast and mold < 10 CFU/g.
Chemical/physical criteria: Reducing sugars ≤ 0.04%; Moisture ≤ 0.06%.
The revisions aim to enhance food safety and standardize ingredient quality for processed foods across Austria, ensuring compliance with both national and EU regulations."