„Die brasilianische Gesundheitsbehörde (ANVISA) hat die Richtlinie IN Nr. 418 im Amtsblatt veröffentlicht und damit die Richtlinie Nr. 28 aus dem Jahr 2018, die den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln in Brasilien regelt, offiziell geändert. Die neue Richtlinie enthält umfassende Aktualisierungen in Bezug auf zugelassene Inhaltsstoffe, Grenzwerte für die Zusammensetzung, zulässige Angaben, Verzehrgrenzen und Kennzeichnungspflichten, mit dem Ziel, die behördliche Aufsicht an wissenschaftliche Entwicklungen und Aspekte der Verbrauchersicherheit anzupassen. Die Richtlinie trat am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und sieht eine Übergangsfrist von 24 Monaten für die Umsetzung vor. Eine der wichtigsten Änderungen ist die Erweiterung der Liste der für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassenen Inhaltsstoffe. Zu den neu zugelassenen Substanzen für die allgemeine Bevölkerung gehören unter anderem ballaststoffreiches Maniokmehl, raffiniertes Thunfischöl, Magnesiumcitratmalat, β-Nicotinamid-Mononukleotid, aus Chlorella sorokiniana gewonnenes Vitamin B12, auf Oleuropein standardisierter Olivenblattextrakt, Kollagenoligopeptide und Quercetin. Darüber hinaus führt die Verordnung neue Inhaltsstoffe ein, die speziell für Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge zugelassen sind, nämlich Rinder-Lactoferrin und eine kombinierte probiotische Zubereitung, die Lactobacillus rhamnosus und Lactobacillus reuteri enthält und auf Produkte beschränkt ist, die für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren bestimmt sind. Die Richtlinie legt zudem spezifische Grenzwerte für die Zusammensetzung von flüssigen Elektrolyt-Nahrungsergänzungsmitteln fest. Der Kaliumgehalt ist auf maximal 700 mg Liter begrenzt, während der Natriumgehalt im Bereich von 460 bis 1.150 mg Liter liegen muss. Darüber hinaus sind Produkte, die als „reine flüssige Elektrolyt-Nahrungsergänzungsmittel“ eingestuft sind, nur für Kinder ab 9 Jahren und Erwachsene ab 19 Jahren zugelassen, und ihre Verwendung ist für schwangere und stillende Frauen ausdrücklich verboten. Für Lactoferrin in Nahrungsergänzungsmitteln wurden tägliche Höchstmengen festgelegt, die nach Altersgruppen differenziert sind. Die zulässige Tageshöchstmenge beträgt 48 mg Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren, 100 mg Personen im Alter von 4 bis 18 Jahren und 150 mg Erwachsene ab 19 Jahren. Diese Grenzwerte sollen einen sicheren Verzehr in allen Bevölkerungsgruppen gewährleisten und gleichzeitig die Verwendung von Lactoferrin sowohl in Nahrungsergänzungsmitteln für Säuglinge als auch in allgemeinen Nahrungsergänzungsmitteln unterstützen. ANVISA zudem die Liste der zulässigen Angaben für Nahrungsergänzungsmittel überarbeitet. Insbesondere darf Astaxanthin nun die Angabe „trägt zur Erhaltung der Hautgesundheit bei“ tragen, sofern die empfohlene Tagesdosis des Nahrungsergänzungsmittels mindestens 3 mg liefert. Diese Überarbeitung spiegelt aktualisierte wissenschaftliche Nachweisanforderungen wider und klärt die Bedingungen, unter denen bestimmte funktionelle Angaben verwendet werden dürfen. Darüber hinaus führt die Richtlinie neue Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Inhaltsstoffe ein. Nahrungsergänzungsmittel, die β-Nicotinamid-Mononukleotid, Kollagenoligopeptide, Quercetin und andere spezifizierte Substanzen enthalten, müssen einen obligatorischen Warnhinweis tragen, der darauf hinweist, dass das Produkt nicht von schwangeren oder stillenden Frauen sowie von Kindern eingenommen werden sollte. Diese Kennzeichnungspflicht soll das Bewusstsein der Verbraucher schärfen und potenzielle Risiken für gefährdete Bevölkerungsgruppen mindern.“