Das chilenische Gesundheitsministerium (MINSAL) hat einen Vorschlag zur Änderung der Lebensmittelhygienevorschriften veröffentlicht, die durch das Oberste Dekret Nr. 977/96 festgelegt wurden. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Produktdefinitionen zu präzisieren, die Anforderungen an die Zusammensetzung zu verschärfen und die Transparenz bei der Kennzeichnung bestimmter Fleischprodukte zu verbessern. Die öffentliche Konsultationsphase läuft bis zum 26. Februar 2026.

Eine der vorgeschlagenen Änderungen betrifft die Streichung der bestehenden Definition von „Schinken mit Schweinefleischgeschmack“ aus Artikel 305, wobei der Inhalt in Artikel 309 integriert wird, der gekochte und gepökelte Fleischerzeugnisse regelt. Diese Umstrukturierung zielt darauf ab, die für aromatisierte und gepökelte Fleischerzeugnisse geltenden Vorschriften in einem einzigen Artikel zusammenzufassen.

Der Vorschlag ändert ferner Artikel 309, indem er überarbeitete Bezeichnungs- und Kennzeichnungsvorschriften für gekochte, gepökelte Fleischerzeugnisse mit Stärkezusatz einführt. Wenn der Stärkegehalt 10 % des Endprodukts nicht übersteigt, muss das Produkt unter der Bezeichnung „Schinken mit XX-Geschmack“ vermarktet werden, beispielsweise „Schinken mit Putenbrustgeschmack“ oder „Schinken mit Schweinefleischgeschmack“. In diesen Fällen wären die Hersteller verpflichtet, den prozentualen Fleischanteil auf dem Zutatenverzeichnis anzugeben, was die Transparenz für die Verbraucher erhöht. Darüber hinaus legt der Vorschlag fest, dass Produkte, die als „Schinken mit Schweinegeschmack“ gekennzeichnet sind, bestimmte Zusammensetzungskriterien erfüllen müssen, darunter einen Mindestproteingehalt von 12 % und einen maximalen Gesamtfettgehalt von 5 %.

Darüber hinaus sieht der Verordnungsentwurf die Einführung einer formellen Definition des Begriffs „Hackfleisch“ in Artikel 275 vor. Hackfleisch wird definiert als eine Mischung aus Fleischstücken und Fett, die in unterschiedlichem Maße grob zerkleinert oder gemahlen wurde, sodass die ursprüngliche anatomische Struktur nicht mehr erkennbar ist. Die Definition lässt die Verwendung von Fleisch einer einzigen Tierart oder aus gemischten Quellen zu, einschließlich verschiedener anatomischer Teile und Tierarten. Der Vorschlag präzisiert ferner die Produktklassifizierung, indem er festlegt, dass Produkte, in denen Muskelgewebe gegenüber Fettgewebe überwiegt, als „Fleisch“ gelten, während solche, in denen Fettgewebe überwiegt, als „Fett“ gelten. Das Verhältnis von Muskelgewebe zu Fettgewebe müsste auf dem Produktetikett oder in der technischen Dokumentation des Produkts angegeben werden.

Insgesamt zielen die vorgeschlagenen Änderungen darauf ab, die Rechtsklarheit zu verbessern, die Produktbezeichnungen zu vereinheitlichen und die Genauigkeit der Kennzeichnung von Fleischprodukten auf dem chilenischen Markt zu erhöhen. Interessierte Kreise sind eingeladen, bis zum 26. Februar 2026 Stellungnahmen zu dem Vorschlag einzureichen.

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