Das chilenische Gesundheitsministerium hat eine öffentliche Konsultation zu einem Änderungsvorschlag für den Ausnahmeregelungsbeschluss Nr. 394/02 eingeleitet, der Ernährungsrichtlinien für Nahrungsergänzungsmittel und deren Vitamin- und Mineralstoffgehalt festlegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Liste der von der Nahrungsergänzung ausgeschlossenen Lebensmittelkategorien zu präzisieren und zu aktualisieren, um auf regulatorische Unklarheiten zu reagieren, die mit der zunehmenden Verwendung traditioneller und nicht-traditioneller Zucker und Süßungsmittel in Lebensmitteln zusammenhängen
Regulatorischer Hintergrund und festgestelltes Problem
Derzeit wird eine Vielzahl von Zuckern – sowohl traditionelle als auch nicht-traditionelle – verwendet, um Lebensmitteln Süße zu verleihen. Darüber hinaus werden bestimmte Zusatzstoffe, die als sekundäre technologische Funktion für Süße sorgen, zunehmend in Lebensmittelrezepturen eingesetzt. Diese Zucker und Süßungsmittel sind jedoch nicht ausdrücklich in der in der Resolution Nr. 394/02 festgelegten Ausschlussliste für die Ergänzung enthalten.

Infolgedessen könnten solche Produkte potenziell als Träger für Stoffe mit physiologischer Wirkung dienen, darunter Vitamine, Mineralstoffe, Präbiotika, Probiotika, Beta-Glucane und Omega-3-Fettsäuren (EPA DHA). Diese Situation hat zu Auslegungsproblemen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens geführt und hat Auswirkungen auf die amtlichen Kontroll- und Durchsetzungsmaßnahmen
Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation vorgeschlagene Änderungen
Der Änderungsentwurf konzentriert sich auf die Klarstellung des Umfangs der ausgeschlossenen Lebensmittelkategorien durch die Erweiterung und Präzisierung von Beispielen, insbesondere dort, wo der Begriff „ähnlich“ zu Unsicherheit geführt hat.

Punkt 2 – Süßwaren und ähnliche Lebensmittel
Der derzeitige Wortlaut bezieht sich allgemein auf Süßwaren wie Schokolade, Bonbons, Kaugummi, Kekse und Speiseeis. Der vorgeschlagene Text erweitert diese Beschreibung erheblich, um ausdrücklich weitere Beispiele wie Gummibonbons, Marshmallows, Dulce de Leche (Manjar), Kuchen, Gebäck und, allgemeiner, alle Produkte einzubeziehen, die mit Zucker (Mono- und Disaccharide, sowohl traditionelle als auch spezielle), nicht-nährstoffhaltigen Süßungsmitteln, Zuckeralkoholen und allen Zutaten oder Zusatzstoffen, die Süße verleihen, zubereitet werden.
Der Grund dafür ist, den Umfang „ähnlicher Produkte“ durch eine umfassendere illustrative Liste klar zu definieren.

Punkt 3 – Konfitüren und ähnliche Erzeugnisse
Es wird vorgeschlagen, die bestehende Kategorie für Konfitüren und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Süßigkeiten, Gelees und kandierte Früchte) zu erweitern, um ausdrücklich Konfitüren, Marmeladen, Kompotte und kandierte Früchte einzubeziehen, die mit traditionellen und speziellen Mono- und Disacchariden, nicht-kalorischen Süßungsmitteln, Zuckeralkoholen sowie allen Zutaten oder Zusatzstoffen, die Süße verleihen, hergestellt werden.
Wie bei Süßwaren zielt die Änderung darauf ab, die Bedeutung von „ähnlich“ durch eine detailliertere Aufzählung zu präzisieren.

Punkt 4 – Zucker, Honig und Sirupe
Der Vorschlag aktualisiert den Wortlaut dieses Punktes, um ihn an den aktuellen Rechtsrahmen gemäß Titel XVIII der chilenischen Lebensmittelhygieneverordnung (RSA) „Über Zucker und Honig“ anzupassen. Der überarbeitete Text umfasst ausdrücklich Zucker, traditionelle und spezielle Mono- und Disaccharide, nicht-nährstoffhaltige Süßungsmittel, Zuckeralkohole, alle Zutaten oder Zusatzstoffe, die Süße verleihen, sowie Honig und Sirupe.
Diese Aktualisierung soll die Übereinstimmung mit der bestehenden Terminologie und Klassifizierung des Lebensmittelrechts gewährleisten.

Ziel des Vorschlags
Das Gesundheitsministerium erklärt, dass die vorgeschlagenen Änderungen darauf abzielen, Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die Verwendung von gesüßten Produkten als Träger für physiologisch aktive Substanzen, die den Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel unterliegen, zu verhindern und eine einheitliche Auslegung bei Kontrollen und der Durchsetzung zu erleichtern. Durch die Klarstellung und Erweiterung der Ausschlusskategorien soll die Änderung die Rechtssicherheit sowohl für die Regulierungsbehörden als auch für die Lebensmittelunternehmer stärken und gleichzeitig die Kohärenz mit den geltenden Lebensmittelvorschriften wahren. Nächste Schritte
Der Änderungsentwurf wird derzeit öffentlich konsultiert. Interessengruppen sind eingeladen, Stellungnahmen einzureichen, bevor der Vorschlag endgültig festgelegt und formell in den Rechtsrahmen für Nahrungsergänzungsmittel in Chile aufgenommen wird.

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Chile, Gesundheitsministerium, öffentliche Konsultation, Beschluss Exenta Nr. 394/02, Nahrungsergänzungsmittel.