Das chilenische Gesundheitsministerium hat einen technischen Vorschlag zur Änderung des Obersten Dekrets Nr. 977/96 veröffentlicht, mit dem die Lebensmittelhygieneverordnung (RSA) festgelegt wurde. Der Vorschlag sieht umfassende Änderungen vor, die darauf abzielen, den Rechtsrahmen für die Einfuhr, die Kennzeichnung und die hygienische Kontrolle von Lebensmitteln, die ins Land gelangen, zu präzisieren, zu modernisieren und zu stärken. Der Änderungsentwurf wird derzeit zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
Hintergrund und Regelungslücke
Im Anschluss an eine interne Überprüfung der Verfahren für die Einfuhr von Lebensmitteln stellten die Behörden fest, dass die derzeitige RSA die Dokumentationsanforderungen, Zuständigkeiten und Kontrollverfahren für Lebensmittel, die nach Chile eingeführt werden, nicht klar definiert. Diese Unklarheit hat zu Unstimmigkeiten bei Importeuren, regionalen Gesundheitsbehörden (SEREMI), Zollbeamten und anderen öffentlichen Stellen geführt.
Beobachtungen von SEREMI, der nationalen Zollbehörde und dem privaten Sektor – die im Rahmen von Arbeitsgruppen zur Produktivitätssteigerung vorgebracht wurden – haben Diskrepanzen zwischen der RSA und dem Handbuch für die Einfuhr von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr aufgezeigt. Um diese Probleme anzugehen und die Transparenz zu verbessern, hat das Ministerium beschlossen, die Einfuhr- und Lagerungsvorschriften im Einklang mitWHO des Codex Alimentarius undWHO formell direkt in die RSA aufzunehmen.
Ziele der vorgeschlagenen Änderung
Der Vorschlag zielt darauf ab:
Die chilenischen Lebensmittelvorschriften an die Leitlinien des Codex Alimentarius (CAC/GL 20-1995 und CAC/GL 47-2003) anzupassen.
Die Verwaltungseffizienz verbessern und die technischen Kriterien vereinheitlichen.
Die sektorübergreifende Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Zollbehörden stärken.
Legen Sie die hygienischen Anforderungen und Verfahren für die Lagerung von Lebensmitteln ausdrücklich fest.
Verbesserung der Rückverfolgbarkeit, der risikobasierten Kontrollen und der Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Wichtigste vorgeschlagene Änderungen
1. Aufnahme von „Internation“ in den Geltungsbereich der RSA
Mehrere Artikel werden dahingehend geändert, dass der Begriff „Internación“ (Einlagerung) ausdrücklich neben „Einfuhr“ aufgenommen wird, wodurch die RSA an die chilenische Gesundheitsverordnung angepasst wird. Diese Änderung stellt klar, dass die gesundheitliche Kontrolle mit dem physischen Eintritt von Lebensmitteln in das Staatsgebiet beginnt, unabhängig von ihrem zollrechtlichen Bestimmungsort.
2. Aktualisierte institutionelle Zuständigkeiten
Verweise auf „Gesundheitsdienste“ werden durch „Secretarías Regionales Ministeriales de Salud“ (SEREMI) ersetzt, um die Übereinstimmung mit dem geltenden Verwaltungsrecht zu gewährleisten. Die SEREMI bleibt weiterhin die zuständige Behörde für Lebensmittelkontrolle, -inspektion und -durchsetzung.
3. Neue Definitionen hinzugefügt
Der Vorschlag enthält wichtige Begriffsbestimmungen, um Unklarheiten bei der Regulierung zu vermeiden, darunter:
Technisches Datenblatt oder Monografie: detaillierte Produktinformationen wie Zusammensetzung, Inhaltsstoffe, Haltbarkeit, Verarbeitung, Lagerbedingungen und Qualitätsstandards.
Einfuhr: der rechtliche Vorgang der Verbringung von Lebensmitteln nach Chile für den Inlandsverbrauch nach der Zoll- und Gesundheitsabfertigung.
Internation: Die physische Einfuhr von Lebensmitteln nach Chile, unabhängig vom Zollverfahren, unterliegt einer gesundheitlichen Überprüfung.
Packliste: ein detailliertes Versanddokument, in dem Produktbezeichnung, Mengen, Gewichte, Chargennummern und Verfallsdaten aufgeführt sind.
4. Neues Kapitel zu den Anforderungen an internationale Lebensmittel
Es wird ein neuer Abschnitt XIII (Artikel 94a bis 94d) eingeführt, der verbindliche Anforderungen für die Lagerung von Lebensmitteln festlegt.
In Artikel 94a sind die vorgeschriebenen Unterlagen aufgeführt, darunter:
Handelsrechnung und Packliste
Frachtpapiere
Angaben zum Exporteur und Importeur
Erklärung zur zugelassenen Bestimmungsanlage
Voraussichtliches Ankunftsdatum und Transportweg
Gesundheitszeugnisse oder Freiverkaufszertifikate aus dem Herkunftsland
Technische Produktdatenblätter
artwork Originalversion und an die chilenischen Vorschriften angepasste Version)
Zollanmeldung
Je nach Produktrisiko können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wie beispielsweise Allergenanalysen, Untersuchungen auf Schadstoffe, Angaben zur Anreicherung oder Temperaturaufzeichnungen.
5. Risikobasierter Kontrollansatz
Die Behörden legen die Intensität der Kontrollen auf der Grundlage folgender Kriterien fest:
Produktzusammensetzung und epidemiologisches Risiko
Vorgeschichte des Produkts und des Importeurs hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften
Gültigkeit der Beglaubigung
Zu den Kontrollmaßnahmen können die Prüfung von Unterlagen, physische Kontrollen und Laboranalysen gehören.
6. Klare Regeln für abgelehnte und zurückgesandte Produkte
Der Vorschlag präzisiert die Verfahren für:
Abgelehnte Einfuhren
Wieder nach Chile eingeführte Lebensmittel
Waren, die ausschließlich zur Verarbeitung und zum Export eingeführt werden
Aussortierte Produkte müssen unter Verwahrung bleiben, und ihr endgültiger Verbleib (Vernichtung, Wiederausfuhr oder sonstige genehmigte Verwendung) muss offiziell mitgeteilt werden, wobei die Kosten von der verantwortlichen Partei zu tragen sind.
7. Festgelegte Verpflichtungen und Fristen
Artikel 94 ter legt die Pflichten der Importeure fest, darunter die Aufbewahrung, die Rückverfolgbarkeit sowie das Verbot der Verwendung oder des Verkaufs vor Erteilung der Genehmigung. SEREMI muss innerhalb von 40 Arbeitstagen nach Vollständigkeit der Unterlagen eine Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung treffen.
8. Die Rolle des Instituts für öffentliche Gesundheit
Gemäß Artikel 94 quater kann SEREMI ein verbindliches Gutachten beim Institut für öffentliche Gesundheit (ISP) einholen, wenn begründete Zweifel an der gesundheitlichen Einstufung importierter Produkte bestehen, insbesondere in Fällen, in denen sich Fragen an der Grenze zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln stellen.
9. Digitale Risikoprofilierung von Importeuren
Mit Artikel 94d wird ein digitales Importeurprofil eingeführt, das es den Behörden ermöglicht, Wirtschaftsbeteiligte zu charakterisieren, Risikoprofile zu ermitteln, Kontrollen zu optimieren und Durchsetzungsmaßnahmen zu verstärken.
10. Strengere Kennzeichnungskontrollen
Die Änderungen an Artikel 109 verschärfen die Kennzeichnungsvorschriften für importierte Lebensmittel. Eine Umkennzeichnung ist nur zulässig, wenn dabei weder die Primärverpackung manipuliert noch auf den Inhalt des Produkts zugegriffen wird. Produkte, die eine solche Manipulation erfordern, dürfen nicht importiert werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich genehmigt.
Gesamtauswirkungen
Die vorgeschlagenen Änderungen stellen eine strukturelle Reform des chilenischen Systems zur Kontrolle von Lebensmittelimporten dar, durch die Transparenz, risikobasierte Aufsicht und internationale Best Practices direkt in die Lebensmittelhygieneverordnung integriert werden. Im Falle ihrer Verabschiedung werden die Änderungen die Rückverfolgbarkeit, die Rechtsklarheit und den Verbraucherschutz erheblich verbessern und gleichzeitig klarere Verpflichtungen und Verfahren für Lebensmittelunternehmer vorgeben.
Der Vorschlag befindet sich derzeit in der öffentlichen Konsultationsphase, sodass Interessenträger vor der endgültigen Verabschiedung Stellungnahmen einreichen können.