Am 7. Januar 2026 wurde im Amtsblatt des chilenischen Umweltministeriums der Erlass Nr. 30 von 2024 veröffentlicht, mit dem die Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 21.368 (Ley PUSU) verabschiedet wurde, welche die Abgabe von Einwegkunststoffen und Einweg-Plastikflaschen regelt und gleichzeitig die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ändert. Der Hauptzweck der Verordnung besteht darin, Anforderungen, Verfahren, Zertifizierungen, Ausnahmen und Mechanismen zur Einhaltung der Vorschriften detailliert festzulegen, um das Gesetz wirksam umzusetzen und die Reduzierung von Kunststoffabfällen, die Kreislaufwirtschaft, die Kompostierbarkeit, die Recyclingfähigkeit und die Rückgabemöglichkeiten zu fördern. Sie legt präzise Definitionen fest, darunter Einwegkunststoffe, zertifizierte Kunststoffe (zu Hause oder industriell kompostierbar mit mindestens 20 % nachwachsenden Rohstoffen, überprüft nach technischen Standards wie biologischer Abbaubarkeit innerhalb von 180–365 Tagen), biologisch abbaubare Materialien sowie zugelassene technische Stellen, die vom Umweltbeauftragten (SMA) beaufsichtigt werden. Zertifizierte Kunststoffprodukte gelten als Ausnahmen von den Verboten für nicht wiederverwendbare Einwegartikel in Gastronomiebetrieben. Die Zertifizierung umfasst Anträge beim Ministerium, technische Überprüfungen, die Vergabe eindeutiger IDs mit Ablaufdatum sowie den Zugang zu einem öffentlichen Register. Einweg-Kunststoffflaschen müssen einen schrittweise steigenden Anteil an Post-Consumer-Recyclingmaterial enthalten (beginnend bei 15 % für den Zeitraum 2025–2029, steigend auf 70 % ab 2060), was durch Chargenzertifizierung, QR-Codes und Ausnahmeregelungen für KMU/Importe überprüft wird. Supermärkte müssen mindestens 30 % der sichtbaren Regalfläche für Mehrwegflaschen reservieren. Das Ministerium wird innerhalb von drei Monaten einen informativen Leitfaden und entsprechende Beschlüsse herausgeben. Zu den Übergangsbestimmungen gehören Übergangsfristen (z. B. Erstzertifizierungen ohne vollständige Berichte für drei Monate, obligatorische Zertifizierung 9–18 Monate nach Bekanntgabe im Anschluss an die Genehmigungen durch die SMA-Stelle), um eine schrittweise Durchsetzung und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

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chilenisches Umweltministerium; biologisch abbaubare Materialien; Umweltbehörde (SMA)