Die Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) hat die Richtlinie DEAS 1310:2025 – „Wissenschaftliche Begründung von gesundheitsbezogenen Angaben“ – veröffentlicht, die einen klaren und strukturierten Ansatz für die Bewertung der wissenschaftlichen Validität und Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln bietet. Die Richtlinie gilt für gesundheitsbezogene Angaben, die unter EAS 805 fallen, und zielt darauf ab, Verbraucher zu schützen, indem sichergestellt wird, dass auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung nur wahrheitsgemäße, evidenzbasierte Angaben verwendet werden.
In dem Dokument wird erläutert, was als gesundheitsbezogene Angabe gilt, und diese werden in drei Kategorien unterteilt:
Angaben zur Funktion von Nährstoffen, die die normale physiologische Rolle eines Nährstoffs im Körper beschreiben;
andere Funktionsangaben, die sich auf positive Auswirkungen auf normale Körperfunktionen oder biologische Aktivitäten beziehen; und
Angaben zur Verringerung des Krankheitsrisikos, die den Verzehr von Lebensmitteln mit einem verringerten Risiko für das Auftreten einer Krankheit in Verbindung bringen, indem sie bestimmte Risikofaktoren beeinflussen, ohne dabei eine Krankheitsprävention zu implizieren.
Zur Untermauerung dieser Angaben betont die EAC, dass hochwertige wissenschaftliche Belege unerlässlich sind. Gesundheitsbezogene Angaben sollten in erster Linie durch gut konzipierte Interventionsstudien am Menschen gestützt werden, während Beobachtungsstudien als ergänzende Belege dienen können. Tierversuche und Labordaten können zur Erläuterung der Wirkmechanismen beitragen, reichen jedoch für sich allein nicht aus. Die Behörden müssen die Gesamtheit der Belege bewerten, einschließlich der Daten, die die behauptete gesundheitliche Wirkung stützen oder widerlegen.
Die Leitlinien beschreiben zudem einen schrittweisen Nachweisprozess, der mit der Definition des Lebensmittels oder Lebensmittelbestandteils und der behaupteten gesundheitlichen Wirkung beginnt, die Ermittlung geeigneter Messgrößen oder Biomarker umfasst, alle relevanten wissenschaftlichen Studien einbezieht und die Qualität sowie die statistische Validität der Studien bewertet. Die Angaben müssen einen eindeutigen Kausalzusammenhang nachweisen, Vorteile aufzeigen, die durch normale Nahrungsaufnahme erreichbar sind, und für die Zielgruppe relevant sein.
Zudem fließen Sicherheitsaspekte in die Bewertung ein. Die Menge eines Lebensmittels oder Inhaltsstoffs, die zur Erzielung der behaupteten Wirkung erforderlich ist, darf keine Gesundheitsrisiken mit sich bringen und die festgelegten Obergrenzen für die Aufnahme nicht überschreiten. Die Behörden müssen die kumulative Exposition aus verschiedenen Nahrungsquellen sowie mögliche Auswirkungen auf gefährdete Bevölkerungsgruppen berücksichtigen.
Die Leitlinien sehen eine weitere Verschärfung der Kommunikations- und Durchsetzungsmaßnahmen vor. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, Lebensmittelunternehmer formell über das Ergebnis der Bewertung von Angaben zu informieren, bei begründeten Angaben entsprechende Hinweise zu geben und bei falschen, irreführenden oder unbegründeten Angaben unverzügliche Abhilfemaßnahmen zu verlangen. Werden keine Abhilfemaßnahmen ergriffen, können die Behörden die Öffentlichkeit informieren, um eine Fehlinformation der Verbraucher zu verhindern.
Schließlich bestätigt die EAC, dass gesundheitsbezogene Angaben einer laufenden Überwachung und Neubewertung unterliegen, entweder in regelmäßigen Abständen oder sobald neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Die Leitlinien stehen im Einklang mit den Grundsätzen der Risikoanalyse des Codex Alimentarius und gelten für Lebensmittel, die für die allgemeine Bevölkerung bestimmt sind, mit Ausnahme von Lebensmitteln für Kinder im Alter von 36 Monaten und jünger.