„Im November 2025 ECHA der Leitfaden der ECHA , wie Hersteller, nachgeschaltete industrielle Anwender und Lieferanten gemäß der EU-Beschränkungsregelung (Eintrag 78, Anhang XVII der REACH ) Jahresberichte über Emissionen von synthetischen Polymermikropartikeln (SPMs) – d. h. Mikroplastik – erstellen und einreichen müssen.
Wichtige Punkte:
Die Berichtspflicht gilt nur für Verwendungen von SPMs, die vom Verbot ausgenommen sind (z. B. bestimmte industrielle Verwendungen, Tierarzneimittel/Humanarzneimittel, Lebensmittelzusatzstoffe, Diagnostika).
Die Berichte müssen mit der Software IUCLID erstellt werden (in den Abschnitten 1 und 1.1 müssen „Synthetische Polymermikropartikel“ mit der Inventarnummer 750-000-6 aufgeführt werden) und über REACHeingereicht werden.
Der Bericht muss Folgendes enthalten: die Identität der Polymere, ihre Verwendung und etwaige Ausnahmeregelungen, Angaben zum Standort der industriellen Verwendung sowie eine Schätzung der jährlichen Emissionen in die Umwelt.
Erste Einreichungen:
Bis zum 31. Mai 2026 – für Hersteller/industrielle Anwender von SPM-Pellets, -Flocken oder -Pulvern, die als Kunststoff-Rohstoff verwendet werden.
Bis zum 31. Mai 2027 – für alle anderen relevanten Unternehmen, die Produkte mit SPM in Verkehr bringen oder von der Regelung ausgenommene SPM verwenden.
Die übermittelten Daten werden von ECHA Member States vertraulich behandelt; es werden nur aggregierte Ergebnisse veröffentlicht. Dieser Leitfaden hilft betroffenen Unternehmen, die Einhaltung der neuen Mikroplastik-Beschränkung sicherzustellen, fördert die Transparenz und ermöglicht es den Behörden, Emissionen zu überwachen und die Wirksamkeit der Regulierungsmaßnahmen zu bewerten.“
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