Auf Anfrage der Europäischen Kommission hat das EFSA NDA Panel eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Überarbeitung des sicheren Aufnahmemengen für ergänzendes Docosahexaensäure (DHA) abgegeben, wenn es allein oder überwiegend allein konsumiert wird. Nach einer umfassenden Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die EFSA den bereits 2012 festgelegten sicheren Aufnahmewert von 1 g/Tag für alle Bevölkerungsgruppen beibehalten, einschließlich Säuglingen, Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, schwangeren und stillenden Frauen.

Umfang und Methodik

Die EFSA führte systematische Literaturrecherchen durch, um relevante Humaninterventionsstudien zu identifizieren, in denen:

DHA als Nahrungsergänzungsmittel allein oder aus einer Quelle mit einem EPA/DHA-Verhältnis unter 0,3 verabreicht wurde

Die Supplementierung mindestens 8 Wochen dauerte

keine Einschränkungen hinsichtlich der Bevölkerungsgruppe oder der Gesundheitsergebnisse angewendet wurden

Die Bewertung konzentrierte sich ausschließlich auf DHA als Nahrungsergänzungsmittel und nicht auf natürlich in Lebensmitteln vorkommendes DHA.

Gefahrenidentifizierung und kritische Wirkung

Das Gremium bewertete eine Vielzahl potenzieller unerwünschter Wirkungen, darunter:

Blutungsbezogene Ergebnisse, wie Blutungszeit, Thrombozytenaggregation und Blutgerinnungsparameter

Glukosehomöostase

Blutlipidprofil

Marker der Lipidperoxidation

Immunfunktion

Schwangerschaftsbezogene Ergebnisse

Allgemeine Sicherheit, Verträglichkeit und gemeldete unerwünschte Ereignisse

Unter diesen wurde das Risiko spontaner Blutungen als kritischer Effekt für die Risikobewertung und für die Festlegung eines tolerierbaren Aufnahmeschwellenwerts für die DHA-Supplementierung identifiziert.

Ableitung eines sicheren Aufnahmeniveaus

Die EFSA kam zu dem Schluss, dass die verfügbaren Daten unzureichend waren, um eine Dosis-Wirkungs-Beziehung herzustellen oder einen Referenzpunkt zu identifizieren, der zur Ableitung eines tolerierbaren oberen Aufnahmemaximums (UL) für die alleinige DHA-Supplementierung erforderlich ist. Infolgedessen konnte für keine Bevölkerungsgruppe ein UL festgelegt werden.

Stattdessen leitete das Gremium ein sicheres Aufnahmeniveau ab, definiert als die höchste Aufnahme, bei der in Humanstudien keine unerwünschten Wirkungen beobachtet wurden. Basierend auf den überprüften Nachweisen bestätigte die EFSA, dass:

Eine tägliche Aufnahme von bis zu 1 g DHA allein ist sicher

Dieses Niveau ist für alle Altersgruppen und physiologischen Zustände anwendbar, einschließlich Schwangerschaft und Stillzeit

Anwendbarkeit und Quellen

Das bestätigte sichere Aufnahmeniveau von 1 g/Tag gilt für DHA:

Lebensmitteln zugesetzt oder als Nahrungsergänzungsmittel konsumiert

In jeder chemischen Form vorhanden, einschließlich:

Triacylglycerole

Ethylester

Phospholipide

Aus verschiedenen Quellen gewonnen, wie zum Beispiel:

Fischölkonzentrate

Algenöle

Krillöle

Die Bewertung umfasst speziell DHA, das allein oder größtenteils allein konsumiert wird, definiert als Produkte mit einem EPA/DHA-Verhältnis unter 0,3.

Regulatorische Bedeutung

Dieses Gutachten bietet weiterhin regulatorische Klarheit für Lebensmittelunternehmer und Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, die DHA-haltige Produkte in der EU formulieren. Durch die Bestätigung der sicheren Aufnahmemenge von 1 g/Tag unterstützt die EFSA die fortgesetzte Verwendung von DHA in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, wobei die derzeitigen Einschränkungen der wissenschaftlichen Beweise bei der Festlegung einer formalen UL anerkannt werden.

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EFSA, DHA, Docosahexaensäure, Nahrungsergänzungsmittel, Sicheres Aufnahmeniveau, Oberes Aufnahmemaximum, NDA-Gremium, Omega-3-Fettsäuren, EU-Lebensmittelsicherheit