Am 18. Dezember 2025 hat der Rat der Europäischen Union eine gezielte Überarbeitung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) förmlich angenommen, die darauf abzielt, die Umsetzung zu vereinfachen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu verschieben, um Wirtschaftsteilnehmern, Händlern und Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben. Die Überarbeitung strafft die Sorgfaltspflichten und verschiebt den Stichtag, bis zu dem alle Wirtschaftsbeteiligten die Anforderungen erfüllen müssen, auf den 30. Dezember 2026, wobei für Kleinst- und Kleinunternehmen eine zusätzliche Verlängerung um sechs Monate möglich ist. Diese Entscheidung trägt den Bedenken von member states Interessengruppen hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und der Bereitschaft des für das wirksame Funktionieren der EUDR erforderlichen IT-Systems Rechnung, bewahrt jedoch das Kernziel der Verordnung, nämlich die Verhinderung von Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf den EU-Markt gebracht werden. In dem Bestreben, die Verwaltungsanforderungen weiter zu reduzieren, wurden bestimmte Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und gedruckte Bilder aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen, da das mit diesen Artikeln verbundene Entwaldungsrisiko begrenzt ist. Die Überarbeitung führt zudem die Verpflichtung für die Europäische Kommission ein, eine Vereinfachungsüberprüfung der Verordnung durchzuführen und bis zum 30. April 2026 einen Bericht vorzulegen, in dem die Auswirkungen und der Verwaltungsaufwand, insbesondere für kleinere Marktteilnehmer, bewertet werden, und diesen gegebenenfalls mit einem Legislativvorschlag zu ergänzen. Nach ihrer Annahme durch den Rat wird die überarbeitete Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die ursprüngliche EUDR im Juni 2023 verabschiedet und soll sicherstellen, dass Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz sowie deren Derivate, die auf den EU-Markt gebracht oder aus diesem exportiert werden, keine Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben.

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Europa, Vorschriften zur Entwaldung, Verlängerung der Frist.