Am 26. Januar 2026 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Konsultation zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH). Die Konsultation betrifft einen Vorschlag Frankreichs (Dossier-Einreicher) zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ) für einen Gruppeneintrag, der Mono- und Di-ortho-phthalatester mit spezifischen Strukturmerkmalen (mittelkettige Ortho-phthalate) abdeckt. Zu dieser Gruppe gehören Stoffe mit Alkylketten der Länge C4–C6 (linear oder verzweigt, möglicherweise durch Methyl-/Ethylgruppen substituiert) sowie Benzyl-, Cyclopentyl- oder Cyclohexylresten (ebenfalls möglicherweise substituiert). Die erfassten Stoffe sind: A: Mono- und Di-ortho-phthalatester mit mindestens einem der aufgeführten Strukturmerkmale (Gruppeneintrag, keine einzelne EG-/CAS-Nummer) B: 1,2-Benzoldicarbonsäure, Dipentylester, verzweigt und linear; n-Pentyl-isopentylphthalat; Di-n-pentylphthalat; Diisopentylphthalat (EG-Nummern: 284-032-2, -, 205-017-9, 210-88-4) C: Diisohexylphthalat (EG: 276-090-2) D: Dihexylphthalat (EG: 201-559-5) E: Benzoldicarbonsäure, Di-C6-8-verzweigte Alkylester, C7-reich (EG: 276-158-1) F: Benzoldicarbonsäure, Dihexylester, verzweigt und linear (EG: 271-093-5) G: Diisooctylphthalat (EG: 248-523-5) H: Dibutylphthalat (DBP) (EG: 201-557-4) I: Benzylbutylphthalat (BBP) (EG: 201-622-7) J: Dicyclohexylphthalat (EG: 201-545-9) K: Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (EG: 204-211-0) - Aktueller Eintrag in Anhang VI der CLP : Für die große Gruppe (A) existiert kein harmonisierter Eintrag. Einzelne Einträge für B–K sind bereits in Anhang VI vorhanden (Einzelheiten siehe Register der CLH-Absichten bis zum Ergebnis). Gefahrenklassen, zu denen Stellungnahmen abgegeben werden können (Priorität – sehr wichtig): Die folgenden drei Gefahrenklassen stehen während der 60-tägigen Konsultationsphase für öffentliche Stellungnahmen offen: • Reproduktionstoxizität (Repr.) • Endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit (ED HH) • Endokriner Disruptor für die Umwelt (ED ENV) - Vom Dossier-Einreicher vorgeschlagene künftige Einstufung (Änderungen vorbehalten bis zur Verabschiedung der RAC-Stellungnahme): Für den Gruppeneintrag (A): • Repr. 1B, H360D (kann das ungeborene Kind schädigen) • ED HH 1, EUH380 (kann beim Menschen endokrine Störungen verursachen) • ED ENV 1, EUH430 (kann in der Umwelt endokrine Störungen verursachen) - Für Gemische oder mehrkomponentige Stoffe wird eine spezifische Anmerkung xxx vorgeschlagen: Die Einstufung als reproduktionstoxisch, ED HH und/oder ED ENV wird ausgelöst, wenn die Summe der Konzentrationen einzelner mittelkettiger Ortho-Phthalate, die für diese Gefahrenklassen eingestuft sind, den geltenden generischen Konzentrationsgrenzwert erreicht oder überschreitet. - Für Stoffe B–K: siehe das Register der CLH-Absichten bis zur Entscheidung über einzelne vorgeschlagene Einträge. Die Konsultation erlaubt nur Stellungnahmen zu den drei aufgeführten Gefahrenklassen (Reproduktionstoxizität, endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit und endokriner Disruptor für die Umwelt). Der RAC kann eine andere Einstufung (strenger oder weniger streng), spezifische Konzentrationsgrenzwerte oder sogar eine Einstufung in eine vom Dossier-Einreicher nicht vorgeschlagene Gefahrenklasse vorschlagen – jedoch nur für diese drei offenen Klassen und auf der Grundlage der Daten im CLH-Bericht. Allgemeine Kommentare zur Stoffidentität, zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften oder zu den Datenquellen sind ebenfalls willkommen. Alle Einzelheiten, einschließlich des CLH-Berichts und der Bewertung der Gefahrenklassen durch den Dossier-Einreicher, sind über das verlinkte Register der CLH-Absichten bis zum Ergebnis verfügbar. Die Konsultationsfrist beträgt 60 Tage ab dem 26. Januar 2026 (d. h. bis etwa zum 27. März 2026).

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Europäische Chemikalienagentur (ECHA); Einstufung und Kennzeichnung (CLH); Mono- und Di-ortho-phthalatester