„Die Europäische Kommission hat den Katalog Novel Food aktualisiert, um den rechtlichen Status der mikrobiellen Kultur von Lactobacillus gasseri, reuteri und salivarius zu klären. Nach den den zuständigen Behörden der EU Member States vorliegenden Informationen wurde die mikrobiellen Kultur von Lactobacillus gasseri, reuteri und salivarius vor dem 15. Mai 1997 in Nahrungsergänzungsmitteln innerhalb der Europäischen Union verwendet.“
Auf dieser Grundlage gilt seine Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln nicht als neuartig und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht vor dem Inverkehrbringen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel.
Diese Klarstellung gilt ausschließlich für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln. Jede Verwendung der mikrobiellen Kultur von Lactobacillus gasseri, reuteri und salivarius in anderen Lebensmitteln als Nahrungsergänzungsmitteln kann als neuartig angesehen werden und erfordert möglicherweise eine vorherige Zulassung gemäß der Novel Food , bevor das Produkt in der EU in Verkehr gebracht werden darf.
Darüber hinaus werden die Betreiber darauf hingewiesen, dass zusätzliche EU-Rechtsvorschriften oder nationale Rechtsvorschriften spezifische Bedingungen oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen dieser mikrobiellen Kultur vorsehen können. Es wird daher empfohlen, dass Unternehmen vor dem Inverkehrbringen die geltenden Anforderungen bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats bzw. der jeweiligen Mitgliedstaaten überprüfen.