Am 3. März 2026 hat der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) seine Stellungnahme zum universellen Beschränkungsvorschlag für alle per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der EU-REACH-Verordnung angenommen. Dies ist der erste Teil der wissenschaftlichen Bewertung der umfassenden PFAS-Beschränkung durch zwei Ausschüsse der ECHA, die im Januar 2023 von den nationalen Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens vorgeschlagen wurde. Der Vorschlag zielt auf alle PFAS-Substanzen und praktisch alle Anwendungen in der gesamten EU/EEA ab, um die PFAS-Emissionen in die Umwelt erheblich zu reduzieren und Produkte sowie Prozesse sicherer für die menschliche Gesundheit zu machen. Die Stellungnahme des RAC basiert auf einer umfassenden, unabhängigen Bewertung, die PFAS-Gefahren, Produktionsmengen, Emissionen, die Gesamtrisiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie die Wirksamkeit, Praktikabilität und Durchsetzbarkeit der vorgeschlagenen Beschränkung umfasst. Der RAC konzentriert sich speziell auf die Risikobewertung (Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung), während der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) die sozioökonomischen Auswirkungen, einschließlich der Verfügbarkeit von Alternativen, bewertet. Nächste Schritte: 1. Die Stellungnahme des RAC wird in Kürze mit allen Details veröffentlicht. 2. Der SEAC wird voraussichtlich in der folgenden Woche (Anfang März 2026) seinen Entwurf einer Stellungnahme verabschieden, gefolgt von einer 60-tägigen öffentlichen Konsultation. 3. Die endgültige Stellungnahme des SEAC wird bis Ende 2026 erwartet. 4. Die kombinierten Stellungnahmen der ECHA-Ausschüsse werden dann der Europäischen Kommission vorgelegt. 5. Die Kommission wird einen Entwurf für eine Beschränkung zur Diskussion und Abstimmung im REACH-Ausschuss (Vertreter der Member States) vorbereiten. PFAS sind hochpersistent („Ewigkeitschemikalien“), die in der Umwelt nicht abgebaut werden, weite Strecken über Wasser und Luft zurücklegen, Grund- und Trinkwasser kontaminieren (deren Sanierung kostspielig ist) und sich in Menschen, Tieren und Pflanzen anreichern. Bestimmte PFAS werden mit schwerwiegenden toxischen Wirkungen in Verbindung gebracht, darunter Krebs und Fortpflanzungsschäden. Der ursprüngliche Vorschlag wurde einer sechsmonatigen öffentlichen Konsultation vom 22. März bis zum 25. September 2023 unterzogen. Dieser Schritt treibt eine der umfassendsten chemischen Beschränkungen voran, die jemals in der EU vorgeschlagen wurden, und begegnet den weit verbreiteten Umwelt- und Gesundheitsbedenken im Zusammenhang mit PFAS.
Verbrauchernachrichten Region