Am 09. Dezember 2025 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in der Europäischen Union die Aktualisierung des Entwurfs des Gemeinschaftlichen Aktionsplans (CoRAP) für 2026–2028 gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Der Entwurf listet Substanzen auf, die im Verdacht stehen, Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darzustellen, und legt Prioritäten für die Substanzbewertung in den nächsten drei Jahren fest. Der CoRAP-Entwurf umfasst 28 Substanzen, darunter 8 neue Substanzen, wobei 17 Substanzen für die Bewertung im Jahr 2026 und 10 Substanzen für die Bewertung in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen sind. Eine Substanz aus dem aktuellen CoRAP wurde zum Rückzug vorgeschlagen, nachdem die Behörden zu dem Schluss gekommen waren, dass die vorhandenen Daten die ursprünglichen Bedenken ausreichend berücksichtigten. Der Entwurf enthält nicht vertrauliche Substanzidentitäten, Begründungen für Bedenken und die für die Bewertung zuständigen Behörden der Member States. In enger Zusammenarbeit mit den Member States erstellt, wurde der Entwurf am 27. November 2025 den zuständigen Behörden der Member States und dem ECHA Member State Committee vorgelegt. Einige der in der Liste enthaltenen Substanzen sind: 1. N,N,4-Trimethylpiperazin-1-ethylamin 2. 2-Methylpropan-1-ol 3. 1,4-Bis[(2,3-epoxypropoxy)methyl]cyclohexan 4. 1,3-Diisopropylbenzol. Es wird erwartet, dass der Ausschuss seine Stellungnahme im Februar 2026 abgibt, wobei die endgültige Annahme und Veröffentlichung für den 24. März 2026 geplant ist.
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