Am 8. Dezember 2025 hat die Welthandelsorganisation (WTO) eine Mitteilung mit dem Titel „Europäische Union informiert WTO über Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Nichtgenehmigung von Formaldehyd für die Verwendung in bestimmten Biozidprodukten“ verbreitet. Die Entwurfsmaßnahme betrifft Biozidprodukte und schlägt vor, Formaldehyd, das aus den Reaktionsprodukten von Paraformaldehyd und 2-Hydroxypropylamin (Verhältnis 1:1) freigesetzt wird, nicht als bestehenden Wirkstoff für die Verwendung in Biozidprodukten des Typs 6 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte zu genehmigen. Der Beschlussentwurf kommt zu dem Schluss, dass der Stoff die Ausschlusskriterien gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erfüllt und keine der in Artikel 5 Absatz 2 festgelegten Ausnahmeregelungen erfüllt. Darüber hinaus erfüllt der Stoff die Genehmigungsbedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung nicht. Infolgedessen wäre seine Verwendung als Wirkstoff in Biozidprodukten des genannten Produkttyps innerhalb der Europäischen Union nicht zulässig. Ziel des vorgeschlagenen Beschlusses ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, der Umweltschutz und die Harmonisierung der Biozidproduktregulierung in der gesamten EU. Die Annahme des Beschlusses ist für März 2026 geplant, das Inkrafttreten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt und die Anwendung 12 Monate nach der Annahme. Frist für Stellungnahmen: 6. Februar 2026.
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