Die indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -standards (FSSAI) hat wichtige Aktualisierungen bezüglich der Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards (alkoholische Getränke) veröffentlicht. Die Aktualisierungen umfassen sowohl eine Verlängerung des Inkrafttretens der Kennzeichnungsvorschriften als auch die Veröffentlichung von Entwürfen zur Änderung der Vorschriften von 2018 zur öffentlichen Konsultation.
Zuvor hatte die FSSAI gemäß den am 20. Juni 2025 bekannt gegebenen ersten Änderungsverordnungen für Lebensmittelsicherheit und -standards (alkoholische Getränke) von 2025 Kennzeichnungsstandards für alkoholische Getränke festgelegt, einschließlich Met (Honigwein), Craft Beer, indischen Spirituosen, weinhaltigen Getränken und alkoholischen Fertiggetränken (RTD). Das ursprüngliche Datum des Inkrafttretens dieser Kennzeichnungsvorschriften war der 1. Januar 2026.
Stakeholder äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich operativer Herausforderungen, die sich aus Änderungen der Kennzeichnung mitten im Jahr ergeben. Alkoholische Getränke werden auch durch staatliche Verbrauchssteuergesetze reguliert, und die Etikettenregistrierung ist obligatorisch und richtet sich in der Regel nach dem Beginn des Verbrauchssteuerjahres – entweder dem 1. April oder dem 1. Juli, je nach Bundesstaat. Compliance-Anforderungen mitten im Jahr könnten den Geschäftsbetrieb stören, zu Verschwendung von vorgedruckten Etiketten führen und zusätzliche Kosten für die Neuregistrierung verursachen.
Unter Berücksichtigung dieser Faktoren und der früheren Anordnung vom 3. Januar 2025 hat die zuständige Behörde das Inkrafttreten der Kennzeichnungsvorschriften auf den 1. Juli 2026 verlängert. Diese Entscheidung wurde gemäß den der FSSAI durch Abschnitt 16(5) des Food Safety and Standards Act von 2006 verliehenen Befugnissen erlassen, um den Interessengruppen ausreichend Zeit zur Einhaltung der Vorschriften zu geben und gleichzeitig operative Herausforderungen zu minimieren.
Darüber hinaus hat die FSSAI einen Entwurf weiterer Änderungen der Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards (alkoholische Getränke) von 2018 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht, gemäß Klausel (v) von Unterabschnitt (2) von Abschnitt 92 des Food Safety and Standards Act von 2006, mit vorheriger Genehmigung der Zentralregierung. Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen umfassen:
Schaumwein (Vorschrift 3.1.2.2, Teil 3): Für Brut-Schaumwein soll die Toleranz für den Zuckergehalt geändert werden, wobei eine Abweichung von 0,3 % zusätzlich zum angegebenen Grenzwert von unter 1,2 % Zuckergehalt zulässig ist.
Weinhaltige Getränke (Vorschrift 3.1.6, Teil 3): Der Ausdruck „oder verwendeter Spezialwein“ soll gestrichen werden, was die Definition und den Anwendungsbereich von weinhaltigen Getränken vereinfacht.
Kennzeichnung von Standardgetränken (Vorschrift 5.2, Teil 5): Das Wort „kann“ soll durch „muss“ ersetzt werden, wodurch die Kennzeichnung von Standardgetränken verpflichtend statt optional wird.
Die Entwürfe der Vorschriften werden für einen Zeitraum von sechzig Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt zur öffentlichen Kommentierung bereitgestellt. Stakeholder und die Öffentlichkeit können Einwände oder Vorschläge an den Chief Executive Officer, FSSAI, FDA Bhawan, Kotla Road, Neu-Delhi-110002, oder per E-Mail an regulation@fssai.gov.in
senden. Alle innerhalb der angegebenen Frist eingegangenen Beiträge werden vor der Finalisierung der Änderungen berücksichtigt.
Diese Aktualisierungen spiegeln das Engagement der FSSAI wider, regulatorische Konformität, Branchenmachbarkeit und öffentliche Sicherheit in Einklang zu bringen und gleichzeitig Klarheit und Einheitlichkeit der Standards für alkoholische Getränke in Indien zu gewährleisten.