Am 8. Dezember 2025 veröffentlichte die indonesische Behörde für Arzneimittel- und Lebensmittelkontrolle (BPOM) eine endgültige Verordnung, in der die verbindlichen Prüfparameter für Kosmetika in den Analysezertifikaten (CoA) festgelegt sind, die für Anträge auf SKI-Border-Einfuhrzertifikate erforderlich sind. Die Verordnung folgt auf einen am 3. Juni 2025 veröffentlichten Entwurf zur öffentlichen Konsultation und tritt am 8. Januar 2026 in Kraft. Im Rahmen des indonesischen Importkontrollsystems müssen Kosmetikimporteure ein SKI-Border-Zertifikat einholen, bevor die Produkte vom Zoll freigegeben werden. Ein konformes CoA ist ein wichtiges Begleitdokument. Das CoA muss entweder vom Hersteller, einem akkreditierten Labor oder einem Unternehmen, das ein akkreditiertes Prüflabor betreibt, ausgestellt werden. Wird das CoA nicht vom Hersteller ausgestellt, müssen die Prüfungen von einem akkreditierten Labor unter Verwendung der von der BPOM festgelegten Parameter durchgeführt werden. Die Verordnung definiert klar die erforderlichen Prüfparameter, die im CoA enthalten sein müssen, wobei der Schwerpunkt auf mikrobieller Kontamination und dem Gehalt an Schwermetallen in Kosmetika liegt. Diese Anforderungen gelten für 20 festgelegte Kategorien von Kosmetikprodukten. Durch die Standardisierung der Prüfparameter zielt die Verordnung darauf ab, die Überwachung der Produktsicherheit zu stärken, die Einheitlichkeit bei Einfuhrkontrollen zu verbessern und mehr regulatorische Klarheit für Kosmetikimporteure zu schaffen, die eine SKI-Border-Genehmigung beantragen.

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