Die Andengemeinschaft, bestehend aus Ecuador, Kolumbien, Bolivien und Peru, hat ein regionales Verbot für zwei kosmetische Inhaltsstoffe erlassen, nachdem die Europäische Union im September 2025 regulatorische Maßnahmen ergriffen hatte. Die Maßnahme verbietet die Verwendung von Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid (TPO) und N,N-Dimethyl-p-Toluidin (DMPT) in allen Kosmetikprodukten, die innerhalb der Andengemeinschaft vermarktet werden, aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihrer potenziellen Reproduktionstoxizität und krebserregenden Wirkung. Gemäß der neuen Verordnung sind Kosmetikprodukte, die TPO oder DMPT enthalten, ab Inkrafttreten der Vorschrift nicht mehr berechtigt, eine Sanitärbenachrichtigung (NSO) zu erhalten, zu erneuern oder anerkennen zu lassen. Produkte, die bereits auf dem Markt sind und diese Substanzen enthalten, müssen innerhalb von 60 Kalendertagen vollständig zurückgezogen werden. Die Verordnung verbietet ausdrücklich Abverkaufsfristen und erlaubt keine Neuformulierung betroffener Produkte innerhalb dieses Zeitraums. Nach Ablauf der 60-tägigen Rücknahmefrist werden alle bestehenden NSOs, die mit nicht konformen Produkten verbunden sind, automatisch annulliert. Unternehmen, die das Verbot nicht einhalten, unterliegen administrativen Sanktionen gemäß den Regeln der Andengemeinschaft und der anwendbaren nationalen Gesetzgebung. Die Maßnahme spiegelt eine koordinierte regionale Reaktion wider, die darauf abzielt, die Verbrauchersicherheit zu stärken und die Kosmetikvorschriften an neue internationale Gesundheitsstandards anzupassen.

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Mexiko; PROY-NOM-003-SSA1-2025; Farben und Beschichtungen; Bleigehaltsgrenze; COFEPRIS; Gesundheitsministerium; GHS-Kennzeichnung; Gesundheitsministerium (Secretaría de Salud)