Das südafrikanische Landwirtschaftsministerium hat Änderungen an den Verordnungen für alkoholische Getränke gemäß dem Gesetz über alkoholische Getränke von 1989 (Gesetz Nr. 60 von 1989) mittels des im März 2025 veröffentlichten Änderungsdokuments zu den Verordnungen erlassen. Die Änderungen führen aktualisierte Definitionen ein, überarbeiten Produktionsstandards, passen Kennzeichnungs- und Bezeichnungsvorschriften an und erweitern die Liste der zulässigen Substanzen und Inhaltsstoffe in verschiedenen Kategorien von alkoholischen Getränken.
Wichtige regulatorische Aktualisierungen
Neue Definition eingeführt
Der Begriff „Würze“ wurde formell definiert als der flüssige Anteil der Maische, der während des Maischprozesses entstandene lösliche Zucker enthält, was regulatorische Klarheit für Brau- und Fermentationsprozesse schafft.
Überarbeitungen der Produktionsstandards
Zuckervergorene alkoholische Getränke müssen nun:
Einen Alkoholgehalt von höchstens 6 % aufweisen.
Durch alkoholische Gärung von Zuckern pflanzlichen Ursprungs (einschließlich Rohrzucker, Rübenzucker, Glukosesirup, Dextrosesirup, Goldener Sirup und ähnliche Sirupe) mit Trinkwasser, mit oder ohne zugelassene Aromen, hergestellt werden.
Aktualisierungen der Weinklassifizierung
Erweiterte und präzisierte Weinklassenbezeichnungen, einschließlich Kategorien wie:
maisvergorene Weißweine
lange im Fass gereifte Weißweine
natürliche helle Weine
alkoholreduzierte Weine
in Spirituosenfässern gereifte Weine
Weine nach der Méthode Ancestrale
alternative Rot-/Rosé-/Weißweine
Der Begriff „Schaumwein“ kann nun als ausreichende Klassenbezeichnung für alle Schaumweinkategorien dienen.
Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorschriften
Obligatorische Angaben auf Etiketten müssen nun:
Horizontal auf dem Hauptetikett angeordnet sein
Auf einem einheitlichen und deutlich kontrastierenden Hintergrund dargestellt werden
Für alkoholische Fruchtgetränke, wenn Salz oder Aromen hinzugefügt werden:
Die Begriffe „Salz“ oder Aromabezeichnungen dürfen nur zusammen mit dem Wort „aromatisiert“ verwendet werden, und zwar in der gleichen Farbe, Schriftart und Schriftgröße.
Erweiterung der Sortenbezeichnung
Ab dem Jahrgang 2026 dürfen die Begriffe „Moscato“ oder „Muscat“ als Sortenbezeichnungen für bestimmte Rebsorten (einschließlich Muscat de Frontignan, Muscat d’Alexandrie, Muscat Ottonel und anderer) verwendet werden, unter folgenden Bedingungen:
Der Wein muss zertifiziert sein
Mindestens 85 % des Weins müssen von den aufgeführten Rebsorten stammen
Die Bezeichnung darf nicht verwendet werden, wenn andere Rebsortenbezeichnungen auf dem Etikett erscheinen
Zulässige Stoffe und Inhaltsstoffe (Änderungen zu Tabelle 6)
Wesentliche Aktualisierungen der Tabelle 6 umfassen:
Erweiterung der Spirituosenkategorien, denen Stoffe hinzugefügt werden dürfen
Aufnahme von Maniok als zulässiger Stoff in Bierkategorien
Einführung von in Spirituosen getränktem Holz als zugelassener Stoff für Bierkategorien
Umfassendere Genehmigungen für Zusatzstoffe in Kategorien wie:
Wein
aromatisiertes Bier
Spirituosen auf Traubenbasis
Spirituosen auf Spirituosenbasis
Getreidefermentierte Getränke
zuckerfermentierte Getränke
Met-Kategorien
Kombucha
Reisfermentierte alkoholische Getränke
Streichungen und technische Änderungen
Streichung spezifischer Punkte aus den Tabellen 2, 3B und 10 zur Straffung veralteter oder überflüssiger Bestimmungen.
Technische Korrekturen und Harmonisierung über mehrere Regulierungstabellen hinweg.
Auswirkungen der Regulierung
Diese Änderungen modernisieren den südafrikanischen Rechtsrahmen für alkoholische Getränke durch:
Angleichung der Definitionen an die internationale Terminologie für Brauerei und Fermentation
Erweiterung der Innovationsmöglichkeiten bei fermentierten und aromatisierten alkoholischen Getränken
Stärkung der Kennzeichnungstransparenz für Verbraucher
Schaffung größerer Rechtssicherheit für Hersteller, Importeure und Händler
Umsetzungsfristen
Wirtschaftsakteuren in der Lieferkette für alkoholische Getränke wird empfohlen, Folgendes zu tun:
Produktrezepturen, Inhaltsstoffe und Produktionsprozesse überprüfen
Kennzeichnung und Marketingmaterialien aktualisieren
Rebsortenbezeichnungen für Weinprodukte bewerten
Die Einhaltung der überarbeiteten Genehmigungen für Substanzen in Tabelle 6 überprüfen
um den fortgesetzten Marktzugang und die Einhaltung der Vorschriften gemäß den geänderten Vorschriften für alkoholische Getränke zu gewährleisten.