Das südafrikanische Landwirtschaftsministerium hat Änderungen an den Verordnungen für alkoholische Getränke gemäß dem Gesetz über alkoholische Getränke von 1989 (Gesetz Nr. 60 von 1989) mittels des im März 2025 veröffentlichten Änderungsdokuments zu den Verordnungen erlassen. Die Änderungen führen aktualisierte Definitionen ein, überarbeiten Produktionsstandards, passen Kennzeichnungs- und Bezeichnungsvorschriften an und erweitern die Liste der zulässigen Substanzen und Inhaltsstoffe in verschiedenen Kategorien von alkoholischen Getränken.

Wichtige regulatorische Aktualisierungen
Neue Definition eingeführt

Der Begriff „Würze“ wurde formell definiert als der flüssige Anteil der Maische, der während des Maischprozesses entstandene lösliche Zucker enthält, was regulatorische Klarheit für Brau- und Fermentationsprozesse schafft.

Überarbeitungen der Produktionsstandards

Zuckervergorene alkoholische Getränke müssen nun:

Einen Alkoholgehalt von höchstens 6 % aufweisen.

Durch alkoholische Gärung von Zuckern pflanzlichen Ursprungs (einschließlich Rohrzucker, Rübenzucker, Glukosesirup, Dextrosesirup, Goldener Sirup und ähnliche Sirupe) mit Trinkwasser, mit oder ohne zugelassene Aromen, hergestellt werden.

Aktualisierungen der Weinklassifizierung

Erweiterte und präzisierte Weinklassenbezeichnungen, einschließlich Kategorien wie:

maisvergorene Weißweine

lange im Fass gereifte Weißweine

natürliche helle Weine

alkoholreduzierte Weine

in Spirituosenfässern gereifte Weine

Weine nach der Méthode Ancestrale

alternative Rot-/Rosé-/Weißweine

Der Begriff „Schaumwein“ kann nun als ausreichende Klassenbezeichnung für alle Schaumweinkategorien dienen.

Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorschriften

Obligatorische Angaben auf Etiketten müssen nun:

Horizontal auf dem Hauptetikett angeordnet sein

Auf einem einheitlichen und deutlich kontrastierenden Hintergrund dargestellt werden

Für alkoholische Fruchtgetränke, wenn Salz oder Aromen hinzugefügt werden:

Die Begriffe „Salz“ oder Aromabezeichnungen dürfen nur zusammen mit dem Wort „aromatisiert“ verwendet werden, und zwar in der gleichen Farbe, Schriftart und Schriftgröße.

Erweiterung der Sortenbezeichnung

Ab dem Jahrgang 2026 dürfen die Begriffe „Moscato“ oder „Muscat“ als Sortenbezeichnungen für bestimmte Rebsorten (einschließlich Muscat de Frontignan, Muscat d’Alexandrie, Muscat Ottonel und anderer) verwendet werden, unter folgenden Bedingungen:

Der Wein muss zertifiziert sein

Mindestens 85 % des Weins müssen von den aufgeführten Rebsorten stammen

Die Bezeichnung darf nicht verwendet werden, wenn andere Rebsortenbezeichnungen auf dem Etikett erscheinen

Zulässige Stoffe und Inhaltsstoffe (Änderungen zu Tabelle 6)

Wesentliche Aktualisierungen der Tabelle 6 umfassen:

Erweiterung der Spirituosenkategorien, denen Stoffe hinzugefügt werden dürfen

Aufnahme von Maniok als zulässiger Stoff in Bierkategorien

Einführung von in Spirituosen getränktem Holz als zugelassener Stoff für Bierkategorien

Umfassendere Genehmigungen für Zusatzstoffe in Kategorien wie:

Wein

aromatisiertes Bier

Spirituosen auf Traubenbasis

Spirituosen auf Spirituosenbasis

Getreidefermentierte Getränke

zuckerfermentierte Getränke

Met-Kategorien

Kombucha

Reisfermentierte alkoholische Getränke

Streichungen und technische Änderungen

Streichung spezifischer Punkte aus den Tabellen 2, 3B und 10 zur Straffung veralteter oder überflüssiger Bestimmungen.

Technische Korrekturen und Harmonisierung über mehrere Regulierungstabellen hinweg.

Auswirkungen der Regulierung

Diese Änderungen modernisieren den südafrikanischen Rechtsrahmen für alkoholische Getränke durch:

Angleichung der Definitionen an die internationale Terminologie für Brauerei und Fermentation

Erweiterung der Innovationsmöglichkeiten bei fermentierten und aromatisierten alkoholischen Getränken

Stärkung der Kennzeichnungstransparenz für Verbraucher

Schaffung größerer Rechtssicherheit für Hersteller, Importeure und Händler

Umsetzungsfristen

Wirtschaftsakteuren in der Lieferkette für alkoholische Getränke wird empfohlen, Folgendes zu tun:

Produktrezepturen, Inhaltsstoffe und Produktionsprozesse überprüfen

Kennzeichnung und Marketingmaterialien aktualisieren

Rebsortenbezeichnungen für Weinprodukte bewerten

Die Einhaltung der überarbeiteten Genehmigungen für Substanzen in Tabelle 6 überprüfen

um den fortgesetzten Marktzugang und die Einhaltung der Vorschriften gemäß den geänderten Vorschriften für alkoholische Getränke zu gewährleisten.

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Südafrika, Regulierung von Alkoholprodukten, Gesetz Nr. 60 von 1989