Die Schweiz hat dem WTO-Ausschuss für technische Handelshemmnisse einen vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) vorgelegten Entwurf für eine Änderung ihrer Verordnung über die Reduktion chemischer Risiken (VRChem) notifiziert. Die vorgeschlagene Regelung zielt auf Materialien mit Lebensmittelkontakt ab, darunter Verpackungen und Einweg-Konsumgüter, indem sie das Vorkommen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) einschränkt. Gemäß dem Regelungsentwurf werden Produkte, die in den Verkehr gebracht werden, verboten, wenn sie bestimmte PFAS-Konzentrationsgrenzwerte in homogenen Materialien überschreiten: 25 ppb für jede einzelne nicht-polymere PFAS, 250 ppb für die Gesamtsumme der nicht-polymeren PFAS (einschließlich derjenigen, die aus Vorläuferverbindungen gebildet werden) und 50 ppm für die kombinierte Gesamtsumme der nicht-polymeren und polymeren PFAS. Die Maßnahme zielt darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den mit diesen gefährlichen Stoffen verbundenen Risiken zu schützen. Die Verabschiedung ist für den 1. November 2026 geplant, das Inkrafttreten für den 1. Dezember 2026. Stellungnahmen werden bis zum 28. März 2026 entgegengenommen.

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WTO-Ausschuss; Technische Handelshemmnisse; Verordnung zur Reduktion chemischer Risiken (ORRChem); Bundesamt für Umwelt (BAFU); Lebensmittelkontaktmaterialien; Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)