„Am 8. Dezember 2025 veröffentlichte das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) das Dokument AS 2025 809, mit dem Änderungen an den schweizerischen Vorschriften zu den Rückstandshöchstmengen (MRL) für Kontaminanten in Lebensmitteln eingeführt wurden. Die aktualisierten Grenzwerte treten am 1. Januar 2026 in Kraft.“

Die Überarbeitung legt neue Höchstgehalte (MRLs) für Fumonisine, Zearalenon und Cadmium in ausgewählten Lebensmittelkategorien fest, insbesondere in Getreideprodukten sowie Sport- und Nahrungsergänzungsmitteln. Die wichtigsten Änderungen sind:

Überarbeitete Höchstgehalte für Rückstände
Gemäß den aktualisierten Vorschriften dürfen die Fumonisinwerte in Maismehlprodukten 1400 µg/kg nicht überschreiten, während der Grenzwert für Maismehl bei 2000 µg/kg liegt, mit entsprechenden Anmerkungen von 0,3 und 0,6. Für Zearalenon sind Maismehlprodukte nun auf maximal 200 µg/kg begrenzt und Maismehl auf 300 µg/kg, begleitet von den Anmerkungen 0,4 bzw. 0,01. Die Verordnung legt auch neue Grenzwerte für Cadmium fest, indem sie ein Maximum von 1000 µg/kg für Sportnahrungsmittel, die mit spezifischen Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind, und den gleichen Grenzwert von 1000 µg/kg für Nahrungsergänzungsmittel festlegt.


Die aktualisierten Grenzwerte stehen im Einklang mit den fortlaufenden Bemühungen der Schweiz, den Verbraucherschutz zu stärken und eine harmonisierte Kontrolle von Mykotoxinen und Schwermetallen in risikoreichen Lebensmittelkategorien zu gewährleisten.

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