Am 5. Dezember 2025 verabschiedete das Ministerkabinett der Ukraine den Beschluss Nr. 1598 zur Änderung der Beschlüsse Nr. 847 (REACH) und Nr. 539 (CLP), um wichtige Fristen für die Einhaltung der Vorschriften im Rahmen des neuen chemischen Sicherheitsrahmens des Landes offiziell zu verschieben. Die Resolution trat unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und spiegelt frühere Vorschläge des Ministeriums für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft wider, die darauf abzielen, die regulatorischen Fristen besser auf die Bereitschaft der Industrie abzustimmen. Im Rahmen vonREACH wurde die Frist für die Vorregistrierung um ein Jahr verlängert, vom 26. Januar 2026 auf den 26. Januar 2027. Darüber hinaus wurden die Fristen für die Stoffregistrierung in allen Mengenklassen um etwa drei Jahre verschoben. Für Stoffe mit hohem Risiko, darunter CMR-Stoffe der Kategorien 1A/1B und bestimmte umweltgefährdende Chemikalien, gilt nun eine geänderte Frist bis zum 1. Oktober 2028, während sich die Fristen für andere Mengenklassen je nach Volumen bis 2029 bis 2033 erstrecken. FürCLP ermöglichen Übergangsmaßnahmen, dass bereits in Verkehr gebrachte chemische Produkte noch ein weiteres Jahr lang geliefert werden dürfen. Die Anwendung der CLP wurde für Stoffe auf den 15. November 2027 und für Gemische auf den 1. Mai 2028 verschoben. Während die Verlängerungen den Unternehmen zusätzliche Zeit für die Erstellung von Dossiers und die Datenerhebung verschaffen, bleibt die Vorregistrierung ein obligatorischer Schritt, um von den verlängerten Fristen zu profitieren. Unternehmen, insbesondere solche, die mit besonders gefährlichen Chemikalien umgehen, wird empfohlen, die Vorbereitungen zur Einhaltung der Vorschriften trotz der gelockerten Fristen weiter voranzutreiben.
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