„Das ukrainische Gesundheitsministerium hat Änderungen an den nationalen Gesundheitsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel vorgeschlagen und den Verordnungsentwurf für einen Zeitraum von 15 Tagen zur öffentlichen Stellungnahme freigegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, den ukrainischen Rechtsrahmen für Nahrungsergänzungsmittel stärker an die wissenschaftlichen Standards der Europäischen Union anzupassen und den Verbraucherschutz zu stärken.“
Gemäß dem Vorschlag darf der Höchstgehalt an Vitaminen und Mineralstoffen in der empfohlenen Tagesdosis von Nahrungsergänzungsmitteln die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegten tolerierbaren Obergrenzen (UL) nicht überschreiten. EFSA keine UL festgelegt, müssen die Produkte den EFSA sicheren Verzehrmengen entsprechen.
Der Änderungsentwurf sieht zudem strengere Vorschriften für die Kennzeichnung und Werbung vor. Auf den Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln und in Werbematerialien dürfen keine Angaben zu therapeutischen Wirkungen, Schmerzlinderung oder zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten gemacht werden. Darüber hinaus sind Erfahrungsberichte, Empfehlungen oder Dankesbekundungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Krankheiten verboten, ebenso wie Formulierungen, die die Befürchtung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands wecken könnten, falls das Produkt nicht eingenommen wird.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Einführung einer neuen Liste mit 874 Pflanzen, Algen und Pilzen, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, zusammen mit spezifischen Anwendungsbedingungen und Warnhinweisen. So dürfen beispielsweise Produkte, die Ural-Süßholz enthalten, 100 mg pro empfohlener Tagesdosis nicht überschreiten und müssen einen Warnhinweis tragen, der darauf hinweist, dass eine kontinuierliche Anwendung über sechs Wochen hinaus ärztlicher Aufsicht bedarf und dass die Anwendung für Personen unter 18 Jahren verboten ist.
Der Vorschlag sieht zudem sechs neue Quellen für Stoffe mit ernährungsphysiologischen oder physiologischen Wirkungen vor. Bei Stoffen, die aus Austernfleisch und -schalen gewonnen werden, muss das Etikett einen Allergiehinweis enthalten, der darauf hinweist, dass das Produkt allergische Reaktionen auslösen kann.
Darüber hinaus legt der Verordnungsentwurf Höchstmengen für die tägliche Aufnahme von 47 Aminosäuren fest, darunter L-Alanin, dessen Tageshöchstmenge auf 3,2 Gramm begrenzt wäre. Außerdem werden Aufnahmegrenzen für 249 Stoffe mit ernährungsphysiologischer oder physiologischer Wirkung festgelegt, darunter eine Beschränkung, wonach 2'-Fucosyllactose in Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren 120 Gramm pro Tag nicht überschreiten darf.
Schließlich werden neue Verwendungsvorschriften für drei Stoffe mit Verwendungsbeschränkungen vorgeschlagen. Insbesondere müssen Nahrungsergänzungsmittel, die rote Hefe-Reis enthalten, einen Monacolin-Gehalt von weniger als 3 mg Tagesportion aufweisen. Auf den Etiketten muss die Anzahl der Portionen angegeben sein, die der maximalen Tagesdosis entsprechen, es muss ein Warnhinweis enthalten sein, dass die tägliche Monacolin-Aufnahme 3 mg nicht überschreiten darf, und der Monacolin-Gehalt pro Portion muss angegeben werden.
„Sollten diese Änderungen verabschiedet werden, würden sie umfassende Neuerungen in Bezug auf Zusammensetzung, Kennzeichnung, Werbung und Marktzugang für Nahrungsergänzungsmittel in der Ukraine mit sich bringen.“