„Vietnam hat den Entwurf einer nationalen technischen Vorschrift QCVN XX:2025/BCT veröffentlicht, in der verbindliche technische, sicherheitstechnische und verwaltungstechnische Anforderungen für Maniokstärke als Lebensmittel festgelegt werden. Die Vorschrift wird vom Ministerium für Industrie und Handel (MOIT) herausgegeben und soll nach ihrer Verabschiedung landesweit gelten.“

Geltungsbereich und Anwendbarkeit

Gilt für trockene Maniokstärke in Lebensmittelqualität, die aus Manihot esculenta Crantz gewonnen wird

Umfasst Produkte, die aus Maniokwurzeln, getrockneten Maniokchips oder Maniokmehl hergestellt werden

Ausgenommen sind modifizierte Maniokstärke und Maniokmehl

Gilt für Hersteller, Importeure, Händler und verwandte Akteure, die in Vietnam tätig sind

Wichtige technische Anforderungen

Physikalisch-chemische Kriterien

Stärkegehalt: ≥ 85%

Feuchtigkeit: ≤ 13%

Gesamtasche: ≤ 0,2 %

Rohfaser: ≤ 0,2 %

pH-Wert (10%ige Suspension): 5,0 – 7,0

Partikelgröße: ≥ 95 % passieren ein 150 μm Sieb

Weißgrad: ≥ 90 %

Gesamt-Blausäure (HCN): ≤ 10 mg/kg

Schwermetalle

Blei (Pb): ≤ 0,2 mg/kg

Mikrobiologische Kriterien

Gesamthefen und -schimmelpilze: ≤ 10³ KBE/g

Lebensmittelzusatzstoffe

Schwefeldioxid (SO₂): ≤ 50 mg/kg

Andere zugelassene Zusatzstoffe müssen den folgenden Vorschriften entsprechen:

Rundschreiben Nr. 24/2019/TT-BYT (in der jeweils gültigen Fassung)

Rundschreiben Nr. 17/2023/TT-BYT

Rundschreiben Nr. 08/2024/TT-BYT

Oder CODEX STAN 192-1995 (aktualisiert 2024)

Probenahme und Prüfung

Probenahme gemäß Rundschreiben Nr. 01/2024/TT-BKHCN

Analysemethoden gemäß den TCVN-, ISO-, AOAC-, EN- und ISI-Normen, einschließlich ICP-MS und AAS für Schwermetalle

Management- und Compliance-Verpflichtungen

Obligatorische Produktkennzeichnung gemäß Dekret Nr. 43/2017/ND-CP (in der jeweils gültigen Fassung)

Produkt-Selbstdeklaration erforderlich vor dem Inverkehrbringen gemäß Dekret Nr. 15/2018/ND-CP

Rückverfolgbarkeitsanforderungen, einschließlich physischer Etiketten, elektronischer Etiketten oder digitaler Produktpässe, im Einklang mit den bevorstehenden MOIT-Vorschriften

Verantwortlichkeiten

Unternehmen sind vollumfänglich dafür verantwortlich, die Einhaltung der Produktvorschriften gemäß der technischen Vorschrift und den damit verbundenen Lebensmittelgesetzen zu gewährleisten.

Die Abteilung für Innovation, grüne Transformation und Industrieförderung des MOIT wird die Umsetzung und zukünftige Aktualisierungen überwachen.
 

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