Mit diesem Nachtrag werden die WTO-Mitglieder darüber informiert, dass der Entwurf der ostafrikanischen Norm DEAS 815:2022 mit dem Titel „Seifennudeln – Spezifikation, zweite Ausgabe“ offiziell verabschiedet wurde. Die am 27. Januar 2026 veröffentlichte Mitteilung wurde auf Antrag der Delegationen von Burundi, Kenia, Ruanda, Tansania und Uganda im Rahmen des WTO-Ausschusses für technische Handelshemmnisse verteilt. Zweck dieses Nachtrags ist es, einen aktuellen Überblick über den Stand des zuvor notifizierten Maßnahmenentwurfs zu geben, auf den in den Dokumenten G/TBT/N/BDI/262, G/TBT/N/KEN/1291, G/TBT/N/RWA/697, G/TBT/N/TZA/816 und G/TBT/N/UGA/1667 Bezug genommen wird. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass Tansania die Norm am 31. Oktober 2025 verabschiedet und sie auf nationaler Ebene als TZS 1781:2025/EAS 815:2022 umgesetzt hat. Diese Verabschiedung bestätigt den Übergang des Spezifikationsentwurfs zu einer offiziellen nationalen und regionalen Norm für Seifennudeln im Rahmen der Ostafrikanischen Gemeinschaft.