Kosmetikprodukte gehören weltweit zu den am häufigsten verwendeten Körperpflegeprodukten. Daher sollten sie sicher und wirksam hergestellt werden. Um dies zu gewährleisten, haben Gesundheitsbehörden weltweit bestimmte Gute Herstellungspraktiken (GMP) festgelegt. In Europa verpflichtet die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 die Hersteller, bei der Produktion von Kosmetikprodukten den ISO-Standard 22716 einzuhalten.
Gute Herstellungspraxis gemäß der Norm ISO 22716
ISO 22716 definiert bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Kosmetikprodukte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen. Sie standardisiert die folgenden Aspekte, die zu beachten sind:
1. Betriebsstätten
Die Räumlichkeiten sollten so gelegen und gestaltet sein, dass die Sicherheit und Wirksamkeit des Produkts gewährleistet ist, und müssen regelmäßig gereinigt und ordnungsgemäß instand gehalten werden, um eine Kontamination von Rohstoffen/Produkten/Betriebsabläufen zu vermeiden.
2. Geräte
Die verwendete Ausrüstung muss für den Zweck des Produkts und den Herstellungsprozess geeignet sein. Sie muss in einem Zustand gehalten werden, der jegliche Kreuzkontamination vermeidet.
3. Rohmaterial und Verpackungsmaterialien
Die im Herstellungsprozess verwendeten Rohmaterialien und Verpackungsmaterialien müssen eine definierte und relevante Reihe von Kriterien erfüllen, um die Qualität des Endprodukts zu gewährleisten. Die Hersteller müssen einen dynamischen Lieferkettenprozess für die Rohmaterialien etablieren, um eventuell auftretende Probleme während der Beschaffung leicht nachverfolgen zu können. Darüber hinaus unterliegen der Einkauf und die Annahme von Rohmaterialien ebenfalls strengen Regeln und dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
4. Herstellungsprozess
Um sicherzustellen, dass das fertige Kosmetikprodukt den Qualitätsstandards entspricht, müssen verschiedene Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel:
- Der Herstellungsprozess muss ordnungsgemäß zusammengefasst und dokumentiert werden, zusammen mit den relevanten Informationen über Rohstoffe, Rezeptur und die benötigte Ausrüstung.
- Qualitätskontrollpunkte müssen klar identifiziert werden.
- Chargen sollten zur einfachen Identifizierung ordnungsgemäß nummeriert und gekennzeichnet werden.
- Um das Kontaminationsrisiko zu minimieren, muss die Produktionsstätte gründlich auf uneingeschränkte Sicherheit überprüft werden.
5. Fertigprodukt
Organisationen müssen bestimmte Qualitätsstandards für das Fertigprodukt festlegen, bevor der Herstellungsprozess beginnt. Diese Qualitätsstandards müssen auch während der Lagerung, Lieferung und des Vertriebs des Produkts eingehalten werden. Wenn das Produkt auf den Markt gebracht wird, muss es den festgelegten Qualitätsstandards entsprechen.
Die Einhaltung der GMP-Anforderungen einer Region ist notwendig, um sichere und wirksame Kosmetikprodukte auf jedem Markt anbieten zu können. Andernfalls kann dies zu möglichen Produktrückrufen und einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich an die regionsspezifischen GMP-Anforderungen anpassen; im Falle der EU richten Sie sich nach den GMP-Leitlinien gemäß ISO-Standard 22716 und seien Sie auf unangekündigte Audits vorbereitet.