MFDS prüft Entwurf von Änderungen zum südkoreanischen Kosmetikgesetz
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Um die Vorschriften für Kosmetikprodukte in Südkorea zu stärken, hat das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) im Jahr 2019 sechs Änderungsentwürfe eingeführt. Die Änderungen betreffen verschiedene regulatorische Aspekte von Kosmetikprodukten, wie Herstellung, Prüfung und Kennzeichnung. Ziel dieser Änderungsentwürfe ist es, die Verbreitung sicherer und wirksamer Kosmetikprodukte in Südkorea zu gewährleisten und den Verbrauchern zu helfen, beim Kauf fundierte Entscheidungen zu treffen. Was sind also diese sechs Änderungen? Werfen wir einen Blick darauf:

  1. Änderung der Kennzeichnungspflicht

    Gemäß den aktuellen Kennzeichnungsvorschriften des südkoreanischen Kosmetikgesetzes muss das Etikett eines Kosmetikprodukts die Informationen eines verantwortlichen Händlers und Herstellers enthalten. Der Änderungsentwurf schlägt vor, die Angabe der Herstellerinformationen auf dem Etikett von obligatorisch auf optional zu ändern. Gemäß der Änderung sind auf der Etikettverpackung nur der Name und die Adresse des verantwortlichen Händlers erforderlich.

  1. Strengere Vorschriften für funktionelle Kosmetika Die neue Änderung schlägt eine noch strengere Prüfung für in Südkorea vertriebene funktionelle Kosmetika vor. Die Nichteinhaltung der Anforderungen der Regulierungsbehörde oder die Einreichung falscher Dokumente kann zu Folgendem führen:
    • Verbot des Verkaufs von Produkten auf dem Markt
    • Widerruf der Geschäftsanmeldung
  1. Bericht über den Verkauf kundenspezifischer Kosmetika

    Zuvor hatte das MFDS die Klassifizierung von festen Seifen, schwarzem Haarpuder und Haarentfernungswachs als Kosmetika bekannt gegeben. Die Änderungen sollten ab dem 31. Dezember 2019 in Kraft treten. Gemäß der jüngsten Änderung können feste Seifen, die in geringeren Mengen oder in Form anderer Kosmetika neu verpackt werden, unabhängig von einer Registrierung für den kundenspezifischen Verkauf vertrieben werden. Die Entscheidung wird noch diskutiert, und die Branchenkonsultation ist bis zum 5. Februar 2020 offen.

  1. Verpackung von „Duty-Free“-Kosmetika

    Um den illegalen Vertrieb von zollfreien Kosmetika zu unterbinden, müssen Hersteller die Aufschrift „Duty-Free“ sowohl auf der Primär- als auch auf der Sekundärverpackung der Kosmetikprodukte anbringen.

  1. Anforderung an das Verfallsdatum

    Hersteller müssen ein genaues Verfallsdatum auf der Primär- und Sekundärverpackung der Produkte angeben, damit Verbraucher leicht eine fundierte Entscheidung treffen können.

  1. Änderung der Kennzeichnungsterminologie

    Hersteller müssen die auf der Verpackung verwendeten medizinischen Terminologien entfernen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die oben genannten Änderungen vom MFDS im Jahr 2020 noch überprüft werden müssen. Sie bieten eine übergeordnete Perspektive darauf, wie sich die Vorschriften in Südkorea entwickeln. In einer so dynamischen regulatorischen Welt ist es für Hersteller unerlässlich, jede Aktualisierung zu verfolgen, um ein besseres Verständnis und eine schnelle Anpassung zu gewährleisten. Bleiben Sie konform. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand.

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