Die neuen Kosmetikvorschriften des Vereinigten Königreichs im Zuge des Brexit
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Obwohl ursprünglich für den 29. März 2019 geplant, wurde der Brexit nun auf den 31. Oktober 2019 verschoben. Es wird angenommen, dass diese Entscheidung dem Vereinigten Königreich (UK) und der Europäischen Union (EU) mehr Zeit geben soll, sich auf die Bedingungen des Austritts des UK aus der EU zu einigen.

Bislang betrafen die EU-Vorschriften direkt die Kosmetikprodukte, die im Vereinigten Königreich vertrieben werden. Mit dem Brexit-Szenario wird jedoch erwartet, dass sie im Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar sind, da das Vereinigte Königreich als Drittland behandelt werden soll. Einfach ausgedrückt, muss das Vereinigte Königreich die für die EU Member States geltenden Vorschriften nicht mehr einhalten. Um sich an die Brexit-Änderungen anzupassen, wurden daher für Kosmetikprodukte einige neue Gesetze dem britischen Parlament vorgelegt.

Der Entwurf der Kosmetikvorschriften des Vereinigten Königreichs

Die Cosmetic, Toiletry and Perfumery Association (CTPA) hat dem britischen Parlament das Gesetz über kosmetische Mittel (UK Cosmetic Products Statutory Instrument) vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass nach dem Brexit nur sichere Kosmetikprodukte im Vereinigten Königreich vertrieben werden. Der neue Entwurf wird dem der EU entsprechen, einschließlich der Liste der verbotenen und eingeschränkten Inhaltsstoffe.

Um in den britischen Kosmetikmarkt einzutreten, müssen Unternehmen eine im Vereinigten Königreich ansässige verantwortliche Person (RP) benennen, die das Produkt der zuständigen Behörde melden soll. Um den Meldeprozess zu optimieren, scheint die CTPA dabei zu sein, ein erforderliches Produktmeldeprotal für das Vereinigte Königreich aufzubauen, ähnlich dem Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) der EU.

Sobald der Brexit erfolgt ist, müssen alle Kosmetikprodukte, die der EU über CPNP gemeldet wurden, innerhalb von neunzig (90) Tagen dem britischen Meldesystem gemeldet werden. Im Folgenden sind die Voraussetzungen für die Meldung eines Produkts im Vereinigten Königreich aufgeführt.

  • Der Name und die Kategorie des Kosmetikprodukts
  • Der Name und die Adresse der verantwortlichen Person
  • Der Inhalt und die Inhaltsstoffe des Produkts

Darüber hinaus muss das Etikett eines Kosmetikprodukts auch den Namen und die Adresse der verantwortlichen Person tragen. Nach dem Brexit gelten Kosmetikprodukte, die mit einer EU-27-Adresse gekennzeichnet sind und der EU-Kennzeichnungsverordnung entsprechen, für zwei Jahre im Vereinigten Königreich als konform. Auch bei Importen muss das Vereinigte Königreich die Importvorschriften der EU einhalten.

Laut Branchenexperten wird die gesamte Lieferkette für Kosmetikprodukte stark betroffen sein, sollte das Vereinigte Königreich die EU ohne Abkommen verlassen. Da sich die Vorschriften jedoch in vielen Regionen der EU und des Vereinigten Königreichs überschneiden, muss die Branche noch die genauen Auswirkungen des Brexit ermitteln, um die Einhaltung in beiden Regionen sicherzustellen.

Da die Kosmetikvorschriften beider Regionen noch unklar sind, wird Unternehmen, die in beide Kosmetikmärkte (EU und UK) eintreten möchten, empfohlen, Regulierungs-Experten mit starker lokaler Präsenz für einen konformen Markteintritt zu konsultieren. Informieren Sie sich. Seien Sie konform. 

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